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Abgasskandal und Fahrverbote: Nachrüstung für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5

Umstrittene Hardware-Nachrüstung

Abgasskandal und Fahrverbote: Nachrüstung für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5

Bei der Diskussion um Nachrüstungen für Euro 5-Diesel geht es der Bundeskanzlerin aktuell wohl darum, ab September 2019 in Frankfurt real werdende Fahrverbote für Millionen von Autos abzuwenden. Bundesverkehrsminister Scheuer und vor allem die Autoindustrie, die sich an den Kosten beteiligen soll, sehen das kritisch. Ein nahezu unglaubliches Statement von VW dokumentiert aber nicht nur den Unwillen der Wolfsburger, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Weigerung, Kosten sowie Verantwortungen zu übernehmen – es zeigt auch, wie unsinnig, weil praktisch nicht funktional, der SCR-Katalysator ist und welch unglückliche Rolle er in der deutschen Automobilgeschichte einnehmen wird:

„Es ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug mehr verbraucht, an Leistung verliert und lauter wird“, heißt es in einem Statement von VW. „Daher wird der Volkswagen-Konzern selbst keine Hardware-Nachrüstungen anbieten und eine herstellerseitige Gewährleistung für etwaige „Hardware-Nachrüstungen“ folglich ausschließen.“

Rechtsanwalt Dr. Hartung führt aktuell schon mehrere 100 Verfahren gegen Händler und Hersteller von Fahrzeugen, die die SCR-Technik werkseits verbaut haben und sich dadurch das Tor zur Schadstoffklasse 6 aufgetan haben. Diese Autos dürfen auch in Zukunft in Frankfurt fahren – auch wenn es sich wie beim A8 um die „Dreckschleuder der Nation“ handelt. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Aussage zur SCR-Technik ist das ein Unding. Wir klagen gegen Händler und Hersteller von V6- und V8-Diesel-PKW daher nicht wegen vorliegender oder nicht vorliegender Rückrufaktionen, sondern definitiv wegen des Einsatzes einer nicht funktionalen Technik zur Abgasreinigung!“

In nahezu allen bislang im Verfahren eröffneten Klagen haben die Richter Beweisaufnahmeverfahren angeordnet!“ Nun werden unabhängige Gutachter klären, ob der Katalysator funktioniert.

Dr. Hartung: „Allein die Unterschiede beim Verbrauch von AdBlue lassen berechtigte Zweifel aufkommen. Wir haben in der Mandantschaft Motoren nahezu aller Hersteller, die unter 0,15 Liter AdBlue pro 100 Kilometer verbrauchen und wir haben die technische Beweisführung zur Verfügung, dass mit dieser Menge eine erfolgreiche Abgasreinigung nicht möglich ist“. Es gibt sogar Steuerungen, die den AdBlue-Verbrauch herunterregeln, je weniges Harnstoff im Vorratsbehälter ist. Bei Autos der Schadstoffklasse 6 geht es schon lange nicht mehr um offizielle Betroffenheit oder Rückrufaktionen – hier geht es um den Nachweis des peinlichen Totalausfalls einer Technik, für die keine Alternativen entwickelt wurden.

Fachanwalt Dr. Hartung empfiehlt Besitzern von Pkw der Schadstoffklasse 6 beim geringsten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf AdBlue- und Dieselverbrauch sich mit technischen und juristischen Mitteln gegen diese Mogelpackung zu wehren.

Als Massemodelle betrifft das alle V6- und V8-Motorisierungen von Porsche (Panamera, Macan, Cayenne), alle „großen“ Audis dieser Schadstoffklasse, alle Mercedes-Typen der Schadstoffklasse 6 und natürlich auch alle BMW, Opel, etc. die auf die SCR-Technik gesetzt haben: „Wenn Sie AdBlue tanken, dann sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen!“