Unzureichende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung - Autokredit mit Mercedes Bank widerrufen

OLG Brandenburg 4 U 7/19 und 4 U 8/19 - Urteile vom 13.11.2019

Der BGH hatte Anfang November entschieden, dass bestimmte Klauseln in den Widerrufsbelehrungen bei Autokrediten nicht zu beanstanden sind. Das Ende des Widerrufsjokers bei Autofinanzierungen bedeutet diese Entscheidung nicht. Wie zwei Urteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13.11.2019 zeigen, ist der Widerruf einer Autofinanzierung mit der Mercedes Benz Bank immer noch möglich (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19).

Das OLG Brandenburg entschied, dass sich die Kreditverträge wegen unzureichender Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen lassen.