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Fehler im Darlehensvertrag - Widerruf eines Autokredits bei Mercedes Bank möglich

OLG Brandenburg Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19

Fehler im Darlehensvertrag - Widerruf eines Autokredits bei Mercedes Bank möglich

Der Widerruf einer Autofinanzierung mit der Mercedes Benz Bank ist nach wie vor möglich. Das zeigen zwei Urteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13. November 2019 (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19). In beiden Fällen hat das OLG Brandenburg entschieden, dass sich die Kreditverträge wegen unzureichender Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen lassen.

„Nachdem der BGH Anfang November entschieden hatte, dass bestimmte Klauseln in Widerrufsbelehrungen nicht zu beanstanden seien, wurde dies schon als Ende des Widerrufjokers bei Autokrediten interpretiert. Dem ist jedoch ganz und gar nicht so. Das OLG Brandenburg hat seine Urteile nach der Entscheidung des BGH gefällt. Und sie zeigen, dass der Widerruf von Autokrediten nach wie vor möglich ist“, erklärt Rechtsanwältin Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hartung Rechtsanwälte.

In den Fällen vor dem OLG Brandenburg hatten die Kläger einen Kredit bei der Mercedes Benz Bank zur Finanzierung eines Autokaufs aufgenommen. In den Darlehensverträgen hieß es, dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags betrage.

Diese Klausel sei nicht ausreichend und beinhalte nicht die anzugebende zutreffende Berechnungsmethode des Anspruchs auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sie gebe weder die Berechnungsmethode einer so vertraglich vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wieder, so das OLG Brandenburg.

Diese Angabe sei aber erforderlich, wenn der Darlehensgeber beabsichtige, den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend zu machen. Dies sei hier der Fall, so das OLG Brandenburg.

Folge der unzureichenden Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Darlehensvertrag noch lange nach Abschluss widerrufen werden kann.

Die Urteile des OLG Brandenburg dürften richtungsweisend sein und stärken Verbraucher, die ihre Autofinanzierung widerrufen möchten. „Der Widerruf kann ein interessanter Weg sein, auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Denn bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann führt der erfolgreiche Widerruf zur Rückabwicklung des Kaufvertrags und des Kreditvertrags“, erklärt Rechtsanwältin Fandel.

Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist dann, dass der Verbraucher das finanzierte Auto an die Bank gibt und im Gegenzug sämtliche gezahlten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurückerhält. Im Idealfall wird für die gefahrenen Kilometer noch nicht mal eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle.