Wegen unzulässiger Abschalteinrichtung - Rückruf für Mercedes GLK 220 CDI
Schadensersatz geltend machen
Im Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den verpflichtenden Rückruf für spezifische Varianten des Mercedes GLK 220 CDI wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Nun erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Post von Daimler, dass sie ihren Pkw in die Werkstatt bringen sollen, damit das Software-Update aufgespielt werden kann.
Das KBA hatte beim Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Dabei handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie verzögert die Aufwärmung des Motoröls, so dass weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist die Funktion nur auf dem Prüfstand aktiviert, so dass hier die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, während sie im realen Straßenverkehr überschritten werden.
Das KBA hat daher den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC der Produktionszeiträume Juni 2012 bis Juni 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Laut Daimler sind von dem Rückruf europaweit ca. 41.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 22.500 in Deutschland.
Daimler hält die umstrittene Funktion für zulässig und hat deshalb Widerspruch gegen den Bescheid des KBA eingelegt. Dennoch wird der Autohersteller den Rückruf durchführen und ordert nun die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten.
Rechtsanwalt Dr. Hartung hat bereits entsprechende Urteile gegen Mercedes durchgesetzt.
Die betroffenen Fahrzeughalter stehen vor einem Dilemma. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor hat, ist ungewiss. Da der Rückruf vom KBA angeordnet wurde und verpflichtend ist, droht ihnen ohne das Update allerdings mittelfristig der Verlust der Zulassung für ihr Fahrzeug.
„Es können aber auch Schadensersatzansprüche gegen Daimler geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Sachmangel dar, so dass der Käufer Anspruch auf Ersatz hat. Das hat der BGH erst Anfang des Jahres unmissverständlich klargestellt. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass Volkswagen die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.
„Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf Abgasmanipulationen bei Daimler übertragen. Durch den Rückruf des KBA steht fest, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Damit ist der Weg für Schadensersatzansprüche frei“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.