VW zu Schadensersatz verurteilt
OLG Karlsruhe 17 U 160/18, Urteil vom 18.07.2019
Das OLG Karlsruhe verurteilte VW im Abgasskandal zu Schadensersatz. VW habe den Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Skoda Octavia durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Käufer hätte den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte.
Schon durch den Abschluss des Kaufvertrags sei ihm daher ein Schaden entstanden. Zudem sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte.