VW Passat: Schadensersatz plus Zinsen ab Kaufpreiszahlung
LG Mönchengladbach 11 O 382/18, Urteil vom 31.07.2019
Volkswagen muss einen VW Passat 1,6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden (Az.: 11 O 382/18). Der Kläger hatte den Passat gebraucht für 12.500 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug 94.300 Kilometer. Er fuhr mit dem Fahrzeug rund 96.000 km. VW muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 7.750 Euro für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger noch 4750 Euro plus Zinsen.
„Besonders erfreulich ist, dass das Gericht meinem Mandanten Zinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung und nicht erst seit Rechtshängigkeit zugesprochen hat. Das wiegt den Nutzungsersatz zu einem großen Teil wieder auf“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.