VW hat Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

OLG Köln 16 U 199/18, Urteil vom 17.07.2019

Das OLG Köln entschied, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Amarok 2.0 TDI das Fahrzeug zurückgeben kann und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückbekommt. VW sei aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

Dem Kläger sei der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Dieser Schaden könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden. Für das Gericht steht zudem fest, dass der VW-Vorstand oder zumindest Mitarbeiter des oberen Managements von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatten.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.
Darin informieren wir Sie gerne, wie Sie Ihre Ansprüche auch für Ihr Fahrzeug durchsetzen können:

    HerrFraukeine Angabe

    janein

    janein

    neinja

    Autobankandere BankLeasingBarkauf

    neinja

    Kaufvertrag:

    Finanzierungsvertrag:

    Zulassung I:

    Ggf. Rückrufschreiben:

    Rechtsschutzversicherung:

    akzeptiert Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin mit der dort beschriebenen Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden.