Skoda Superb - Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung

Landgericht Aachen 12 O 456/19 - Urteil vom 24.03.2020

Hartung Rechtsanwälte hat erneut Schadensersatzanbsprüche im Dieselskandal durchgesetzt. VW muss im Abgasskandal einen Skoda Superb 2.0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 24. März 2020 entschieden (Az.: 12 O 456/19).

Der Kläger hatte den Skoda 2013 als Neuwagen für knapp 30.000 Euro gekauft. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis erstatten. Für die knapp 71.000 Kilometer, die der Kläger mit dem Pkw gefahren ist, kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 8.500 Euro anrechnen. Somit erhält der Kläger unterm Strich rund 21.500 Euro plus Zinsen.