Käufer eines VW Passat bekommt Geld zurück

LG Karlsruhe 11 O 208/18, Urteil vom 26.07.2019

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal einen weiteren Erfolg gegen die Volkswagen AG erzielt. VW muss im Abgasskandal einen VW Passat zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, entschied das LG Karlsruhe mit Urteil vom 26. Juli 2019 (Az.: 11 O 208/18).

Der Kläger hatte den Passat gebraucht mit einer Laufleistung von 19.700 km für rund 28.000 Euro gekauft. Er fuhr rund 161.400 km mit dem Wagen. VW muss den Passat zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 19.800 Euro für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger noch rund 8.500 Euro plus Zinsen.