Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Abgasskandal - Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen

Vorteile der Einzelklage

Abgasskandal - Verbraucher können sich Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen

Vom VW-Abgasskandal geschädigte Verbraucher haben ab sofort die Möglichkeit, sich in das Klageregister einzutragen und sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister nun eröffnet.

Dem Musterverfahren können sich ausschließlich Verbraucher anschließen, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben und dieses Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde. „Für Verbraucher, die beispielsweise ein Fahrzeug mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor erworben haben, bei dem ebenfalls Abgasmanipulationen festgestellt wurden, ist diese Klage nicht gedacht“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung klar.

Ziel der Musterklage ist die Feststellung, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Über die Höhe eines möglichen individuellen Schadensersatzanspruchs wird in dem Musterverfahren nicht entschieden. Dieser muss anschließend immer noch individuell eingeklagt werden. Das führt dazu, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis der Verbraucher seinen Schadensersatzanspruch tatsächlich durchgesetzt hat.

„Die Musterfeststellungsklage ist daher vor allem für Verbraucher geeignet, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und die das Prozesskostenrisiko scheuen. Für alle anderen erscheint die Einzelklage die bessere, weil zielführendere und schnellere Möglichkeit“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Die Musterfeststellungsklage ist ein neues rechtliches Instrument, so dass es keine Erfahrungswerte und dementsprechend keine Prognosen zu den Erfolgsaussichten gibt. Die Entscheidung im Musterverfahren ist aber für alle Teilnehmer an der Musterklage bindend, also auch ein für die Verbraucher negatives Urteil. Da zu erwarten ist, dass sich das Verfahren durch die Instanzen ziehen wird, können fünf bis zehn Jahre vergehen, bis ein endgültiges Urteil gesprochen ist. In diesem Zeitraum verlieren die Fahrzeuge weiter an Wert oder sind von Fahrverboten betroffen. Mit der Einzelklage lassen sich die Schadensersatzansprüche gezielter und auch schneller verfolgen. Zahlreiche Urteile belegen, dass gute Erfolgsaussichten bestehen, die Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Aufgrund der bestehenden Erfolgsaussichten muss die Rechtsschutzversicherung in der Regel bei Klagen gegen Volkswagen im Abgasskandal auch eintreten. „Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte daher prüfen, ob für ihn die Einzelklage nicht die sinnvollere Option ist. Allerdings müssen die Ansprüche bis zum Jahresende geltend gemacht werden, weil ansonsten die Verjährung der Ansprüche droht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.