Schadensersatz für VW Golf im Abgasskandal
Landgericht Aachen 12 O 495/19 - Urteil vom 24.03.2020
Im VW-Abgasskandal hat Hartung Rechtsanwälte erneut Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 24. März 2020 entschieden, dass VW einen vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Variant 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 12 O 495/19).
Der Schadensersatzanspruch konnte auch 2019 noch geltend gemacht werden und sei noch nicht verjährt, stellte das LG Aachen zudem klar. Es sei die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu Grunde zu legen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Klagepartei schon Ende 2015 Kenntnis von ihren Schadensersatzansprüchen hatte. Um von einer Kenntnis auszugehen, sei es nicht ausreichend, dass neben der medialen Berichterstattung konkrete Informationen zu dem Fahrzeug über eine Webseite im Internet aufgerufen werden konnten.