Illegales Online-Glücksspiel: PlayCherry aus Malta muss Geld an geschädigten Verbraucher zurückzahlen!

Nach einem Urteil des Landgerichts Halle erhält ein geschädigter Verbraucher einen Betrag von 11.311,50 Euro nebst Zinsen von der Online-Glücksspiel-Anbieterin PlayCherry zurück.

Illegales Online-Glücksspiel: PlayCherry aus Malta muss Geld an geschädigten Verbraucher zurückzahlen!

Die Situation für Anbieter von Online-Glücksspielen wird immer schwieriger. Das Landgericht Halle hat kürzlich ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt und die maltesische Firma PlayCherry dazu verurteilt, an den Kläger 11.311,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. April 2023 zu zahlen. Zudem muss PlayCherry zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen.

Die Beklagte, die ihren Sitz auf Malta hat, betreibt die Online-Glücksspielplattform namens „Sunmaker“ oder „Sunnypiayer“. Diese Plattform war im streitgegenständlichen Zeitraum unter der Internetadresse „sunmaker.de“ auch in Deutschland zugänglich. Der Kläger nutzte diese von der Beklagten betriebene deutschsprachige Internetplattform „Sunmaker“ vom 19. Dezember 2014 bis zum 29. September 2021 und verlor insgesamt 11.311,50 Euro.

„Die Beklagte bot dort öffentliche Glücksspiele an, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette oder Spielautomaten. Trotz des Vorhandenseins einer EU-Lizenz der Malta Gaming Authority besaß sie für den fraglichen Zeitraum keine Glücksspiellizenz in Deutschland. Weder die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch das schleswig-holsteinische Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hatten ihr gemäß dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz von 2012 eine Glücksspiellizenz ausgestellt“, erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).

Diese Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals ihren Schwerpunkt auf die Durchsetzung von Ansprüchen von betroffenen Verbrauchern gegen Online-Casinos gelegt. Dr. Gerrit W. Hartung war maßgeblich daran beteiligt, das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Halle zu erwirken.

Im Verlauf des Verfahrens versuchte PlayCherry, sich vor der Schadenersatzforderung mit dem Argument der Illegalität des Online-Glücksspiel-Angebots zu verteidigen. Die Firma behauptete, dass der Kläger spätestens seit dem Jahr 2010 von der Illegalität von Online-Glücksspielen außerhalb des staatlichen Wettmonopols Kenntnis hatte. Dies leite sich unter anderem aus der umfangreichen Berichterstattung zur Legalität der Online-Glücksspiele ab. Demnach habe der Kläger gegen § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB), der „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“ regelt, verstoßen.

Das Gericht betonte jedoch ausdrücklich, “dass der Anspruch nicht aufgrund eines etwaigen Verstoßes des Klägers gegen den einschlägigen Paragrafen ausgeschlossen ist. Dies liegt daran, dass der Kläger selbst bestreitet, im relevanten Zeitraum von der Illegalität von Online-Glücksspielen gewusst zu haben. Die Beklagte konnte diesem Bestreiten nicht in erheblichem Maße widersprechen, da sie keine konkreten Fakten vorlegte, die darauf hinwiesen, dass der Kläger in Bezug auf dieses Wissen und somit einen Vorsatz nachweislich gehandelt hatte. Der Hinweis auf allgemeine Berichterstattung und öffentliche Diskussionen über die Legalität von Online-Glücksspielen reichte in diesem Zusammenhang nicht aus”, wie von Dr. Gerrit W. Hartung betont wurde

Auch die Argumentation für eine mögliche Verjährung der Ansprüche wurde verworfen. Gemäß § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe verpflichtet, wenn er durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt hat. Geschäftsführender Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betonte: „Diese Argumente bieten geschädigten Verbrauchern eine weitere Grundlage, um sich ihr Geld von Online-Glücksspiel-Anbietern zurückzuholen!“