Illegales Online-Casino: Tipico muss aufgrund fehlender Lizenz Geld zurückzahlen!

Ein betroffener Verbraucher kann sich über die Rückerstattung einer erheblichen Geldsumme freuen, da Tipico verpflichtet ist, mehr als 13.000 Euro zurückzuerstatten. Dies erfolgt aufgrund der Feststellung, dass die abgeschlossenen Verträge aufgrund des bestehenden Verbots als nichtig betrachtet werden.

Illegales Online-Casino: Tipico muss aufgrund fehlender Lizenz Geld zurückzahlen!

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass Tipico einem Spieler aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag, der bis Ende Juni 2021 das Angebot von Online-Glücksspielen weitgehend verbot, Verluste von über 13.000 Euro aus Online-Sportwetten zurückerstatten muss. Das Gericht argumentierte, dass die Spielverträge mit Tipico aufgrund dieses Verstoßes nichtig seien, weshalb der Spieler Anspruch auf eine Rückerstattung habe. In dem betreffenden Fall hatte der Spieler zwischen 2014 und 2020 über eine deutschsprachige Website der Tipico Games Ltd. an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei letztendlich die streitige Summe verloren. Gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags waren Online-Glücksspiele, einschließlich Online-Sportwetten, während des betreffenden Zeitraums in Deutschland grundsätzlich verboten.

“Das Gericht betonte, dass trotz der Reform des Glücksspielstaatsvertrags die grundlegenden Ziele unverändert blieben und die Nichtigkeit der Verträge in Fällen fehlender Genehmigung der Anbieter bestätigt wurde. Das Urteil hebt hervor, dass Spieler, die Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen erlitten haben, auch nach der Lockerung des Verbots gute Aussichten auf eine Rückerstattung haben. Die Tatsache, dass der Kläger selbst durch seine Teilnahme an den Glücksspielen gegen das Verbot verstoßen hat, steht dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass ihm das Verbot bekannt war, und auch die Beklagte konnte nicht überzeugend darlegen, dass der Kläger von dem Verbot wusste“, erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach und Mitglied der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist ausschließlich auf Angelegenheiten des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und hat neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals besondere Expertise in der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos entwickelt.

Die Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückerstattung ihrer Verluste beim Online-Glücksspiel ergeben sich aus den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in Kombination mit § 134 BGB. Dieser besagt: „Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.“ Die getätigten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten wurden daher in den meisten Fällen ohne gültige rechtliche Grundlage durchgeführt. „Die Rückforderung des verlorenen Geldes als Spieleinsatz gestaltet sich daher vergleichsweise einfach, da es sich letztendlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB handelt. Dies resultiert aus der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den relevanten Staatsvertrag“, unterstreicht Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Übrigens: „Das Recht zur Rückforderung gilt in vielen Fällen auch nach dem 1. Juli 2021, da bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine gültige Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht erstreckt sich auch weiterhin auf die Zeit danach, da bis dato kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erhalten hat. Dies birgt erhebliches Potenzial. Nach unserer Einschätzung gibt es in Deutschland weitaus mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos!“