Dieselskandal Audi: Neuerliches Urteil zum Sechszylinder-Dieselmotor der Baureihe EA897
Für einen fünf Jahre alten Audi SQ5 3.0 TDI (rund 100.000 Kilometer Laufleistung) mit dem Dieselmotor der Baureihe EA897 und der Abgasnorm Euro 6 erhält ein geschädigter Verbraucher 45.132,38 Euro Schadenersatz. Das Gericht stellt heraus, dass das Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.
Der Abgasskandal der Audi AG setzt sich fort. Nun hat das Landgericht Hamburg (Urteil vom 28.01.2021, Az.: 328 O 231/20) den Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Der geschädigte Verbraucher erhält 45.132,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2020 und wird von den Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1822,96 Euro freigestellt. Der streitgegenständliche Audi SQ5 3.0 TDI kostete beim Erwerb am 12. Februar 2016 mit einer Laufleistung von 50 Kilometern 62.845,74 Euro. Zum Schluss der mündlichen Verhandlung wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 98.635 Kilometern auf. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor der Baureihe EA897 und der Abgasnorm Euro 6 mit sechs Zylindern.
Das Gericht stellt heraus, dass das Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Durch die Aufheizstrategie werden die zulässigen Stickoxidwerte nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) und den dort definierten Prüfbedingungen wirkt. Außerhalb dieser Aufheizstrategie verschlechtert sich das Stickoxidverhalten. Die Audi AG habe das Fahrzeug mit diesem erheblichen Mangel zum Zweck der Weiterveräußerung an Dritte in den Verkehr gebracht.
„Das schafft für andere Dieselkäufer weitreichende Möglichkeiten, die Schadenersatzansprüche maßgeblich durchzusetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Rechtsawalt Dr. Gerrit W. Hartung hat sich zuletzt mehrmals für geschädigte Verbraucher mit der Causa EA897 befasst. So hat er beispielsweise erreicht, dass das Landgericht Saarbrücken in einem Dieselskandalverfahren um einen VW Touareg mit dem EA897 (Euro 5) um eine amtliche Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt bittet. „Damit wollen wir einen offiziellen Belege über das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Wir gehen davon aus, dass das KBA das Vorliegen bestätigt. Das wird weitere verbraucherfreundliche Urteile zum EA897 forcieren.“
Und für einen Audi A6 Allroad 3.0 TDI mit sechs Zylindern hat Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Schadenersatz in Höhe von 32.484,52 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.05.2020 sowie weitere 1474,89 Euro (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11. September 2020 erstritten. Der geschädigte Verbraucher hatte den Wagen am 15. November 2015 mit einem Kilometerstand von 53.500 Kilometern zu einem Preis von 34.445,38 Euro erworben. Der Audi Allroad 3.0 TDI mit dem Dieselmotor EA897 verfügt laut Landgericht Frankenthal unbestritten über unzulässige Abschalteinrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (sogenannte Lenkwinkelerkennung).
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6!