Fahrverbote in Berlin kommen
Senat verzichtet auf Berufung
Diesel-Fahrverbote in Berlin ab 2019 werden immer realistischer. Der Berliner Senat hat das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptiert und wird keine Berufung einlegen. Sollte auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin keine Berufung einlegen, ist das Urteil rechtskräftig.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Oktober entschieden, dass ab Mitte 2019 Fahrverbote an elf Streckenabschnitten eingeführt werden müssen, weil dort der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft massiv überschritten wird und ansonsten die Belastung nicht ausreichend reduziert werden könne. Das Fahrverbot gilt für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis 5. Fahrverbote wird es ab Juli 2019 dann u.a. auf Teilen der Leipziger Straße und der Friedrichstraße geben. Für 106 weitere Straßenabschnitte müssen Maßnahmen geprüft werden, um die Belastung mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren. Hier wird es wahrscheinlich Tempo-30-Zonen geben.
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, begründete der Senat den Verzicht auf eine Berufung u.a. mit dem Gesundheitsschutz für die Bürger. Außerdem könnte es durch ein Berufungsverfahren noch zu deutlich strengeren Auflagen kommen. So hatte die DUH ursprünglich ein Fahrverbot für die gesamte Umweltzone gefordert. Auch ein Fahrverbot für die Stadtautobahn A 100 müsste befürchtet werden.
„So wie in Berlin werden sich auch in anderen Städten Fahrverbote nicht vermeiden lassen, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu reduzieren. In Essen ist beispielsweise auch ein Teil der Autobahn A 40 betroffen. Diesel-Fahrer werden zunehmend mit Einschränkungen rechnen müssen, was auch zu einem fortschreitenden Wertverlust ihrer Fahrtzeuge führt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Allerdings können sich Diesel-Fahrer auch gegen diese Entwicklung wehren.
Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Kunden aufgrund der Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Ansprüche müssen allerdings bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung droht.
Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.