Mercedes Diesel zurückgeben

– Mercedes GLS 3,0 Diesel (OM 642)
– Mercedes GLE 3,0 Diesel (OM 642)
– ML 3,0 Diesel (OM 642)
– G-Klasse 3,0 Diesel (OM 642)
– CLS 3,0 Diesel (OM 642)
– S-Klasse 3,0 Diesel (OM 642)
– C-Klasse Plug.in-Hybrid 2,2 Diesel (OM 651)
– S-Klasse Hybrid 2,2 Diesel (OM 651)
– GLC 2,2 Diesel (OM 651)
– Sprinter 2,2 Diesel (OM 651)
– V-Klasse 2,2 Diesel (OM 651)
– Vito 1,6 Diesel (OM 622)

Mercedes wurde vom Kraftfahrtbundes aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog für Rückrufaktionen zu entwickeln. Mittlerweile gibt es auch kartellrechtliche Untersuchungen und natürlich sind die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Fahrverbote für Diesel stehen im Raum.

Bereit am 11. Juni 2018 verkündete das Kraftfahrtbundesamt den Zwangsrückruf von 238.000 GLC und C-Klasse-Modellen. Der VITO mit Schadstoffklasse war schon einige Wochen zuvor mit einer Zwangsmaßnahme belegt worden. Weitere Modelle kamen ende Juli dazu.

Bundesverkehrsminister Dobrindt ermittelte gegen Mercedes, bzw. die Daimler AG – und sein Nachfolger Scheuer macht konsequent weiter. Der Stuttgarter Autobauer soll über zehn Jahre hinweg die den Schadstoff regelnde Software manipuliert haben. Durch die jetzt anstehende Neukonfiguration der Software und eventuell anstehenden Teiletausch kann in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Verbrauch und Laufzeit ein deutlicher Mangel entstehen, der Besitzer juristisch (Kaufrecht) in die Situation bringt, den Wagen zurückgeben und den Kaufvertrag rückabwickeln zu können.

Mit dem halb-freiwilligen Rückruf von drei Millionen Mercedes-Diesel-PKW und den Zwangsrückrufen klettert der Abgasskandal auf die nächste Stufe – am Ende des Weges steht vermutlich das „Aus“ für den Diesel – jeder, der heute noch etwas anderes voraussieht oder den Selbstzünder gar für eine favorisierende Evolutionsstufe auf dem Weg zum sauberen Individualverkehr hält, verkennt das Szenario, das sich aktuell in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt als Schlechtwetterfront gegen die Technologie zusammenbraut. Aus Sicht vieler Experten ist das technische Problem, dem sich die Konstrukteure von Volkswagen, Porsche, Audi, Mercedes und BMW zu stellen haben, grundsätzlich nicht zu lösen.

Der Grund: In Deutschland zulässige Maßnahmen zum sogenannten Bauteileschutz wurden von der Diesel-Industrie zunehmend vereinnahmt, um zu gewährleisten, dass Abgasrückführung und Abgasreinigung zwar funktionieren, im Alltags- oder Hochleistungsbetrieb aber abgeschaltet werden. Offiziell zum Schutz der Bauteile, in Wirklichkeit aber, weil permanente Abgasreinigung und/oder kontrollierte Rückführung außerhalb des „Thermischen Fensters“ nicht ohne gewaltige Investitionen in die Entwicklung neuer Technologie und aufwändige Umrüstung der betroffenen Modelle möglich scheint.

Was ist jetzt zu tun?

Betroffenheit prüfen
Deckungsabfrage Rechtsschutzversicherung
Prüfen der Möglichkeiten (Gewährleistung, Widerrufsjoker, allgemeiner Wertverlust)
Kontaktaufnahme zur Daimler AG im außergerichtlichen Verfahren
Fristsetzung
Klage nach Fristüberziehung

Das thermische Fenster

Die besondere Mercedes-Thematik: Das so genannte „Thermische Fenster“ definiert den Umgebungsrahmen, in dem Abgasreinigung oder Verbrennung durch Rückführung vorbildlich funktioniert. Bis zu einer bestimmten Temperatur – die im standardisierten Testbetrieb nicht überschritten wird – funktioniert z. B. Harnstoffeinspritzung mittels AdBlue-Technologie einwandfrei und geforderte Stickoxid-Grenzwerte werden nicht überschritten. Wird diese Temperatur aber überschritten oder unterschritten, z.B. beim Lauf kalter Motoren, im Stadtverkehr, im Stau, unter Last oder bei schneller Autobahnfahrt – dann schaltet die Elektronik den Umweltschutz und die Sparsamkeit ab – ganz offiziell sogar und zwar um Bauteile vor Überhitzung zu bewahren.

Mercedes-Modelle Welche sind vom Abgasskandal betroffen?

Offiziell von einer KBA-Rückrufaktion betroffen sind die oben genanneten Modelle. Grundsätzlich geht es aber auch um alle Modelle des seit 2006 verbauten Motors OM 651 sowie des Motors OM 642 die im Rahmen des BlueTec-Projektes mit AGR (Abgasrückführung) oder SCR-Nachbehandlung (Harnstoff-Einspritzung) ausgerüstet wurden, um insbesondere die Stickoxid-Belastung unterhalb der geforderten Grenzwerte zu bringen. Sind die Fahrzeuge jünger als zwei Jahre (2-jährige Gewährleistung), so bestehen kaufrechtlich relevante Ansprüche an den Händler, darüber hinaus muss der Produzent der Motoren zur Rechenschaft gezogen werden.

Was ist nun passiert?

Beim Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 geht es in der aktuellen Diskussion grundsätzlich nicht um Feinstaub. Diese „Umwelthürde“ können die OM 651-Motoren durch den obligatorischen Partikelfilter nehmen und daher weiter freie Fahrt in den deutschen Umweltzentren genießen. Der Abgasskandal – und mittendrin die „großen 5“ Mercedes, Audi, Porsche, Volkswagen und BMW – dreht sich im Stickoxyde, die im Selbstzünder-Betrieb deutlich intensiver entstehen, als bei normalen Verbrennungsmotoren. Experten wissen: Eigentlich dürften insbesondere die mit 5 klassifizierten Motoren aller deutschen Hersteller aktuell nicht in die Innenstädte hinein. Dazu ist der wirkliche Stickoxid-Ausstoß viel zu hoch.

An diesem Punkt ist es für die Besitzer von Dieselfahrzeugen auch völlig egal, aus welchen Gründen ärgerliche Dinge geschehen. Hier zählt nur das Ergebnis – und das bedeutet nach vorsichtiger Schätzung einen so genannten „merkantilen Verlust“ von mindestens 20 % des aktuellen Gebrauchtwagenpreises. Diesel sind schon jetzt schwer zu verkaufen und der weiter steigende Wertverlust ist Dieselbesitzern nicht zuzumuten. Diese waren bei ihren Kaufentscheidungen den Werbeversprechen unterlegen und haben Entscheidungen pro Diesel auch aufgrund der gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen gekauft.

Das „Aus“ für den Diesel?

Diesel stand für Langlebigkeit, solide Leistung, sparsamen Verbrauch, subventionierten Treibstoff und hohe Wiederverkaufswerte insbesondere bei Motoren mit hoher Laufleistung – das ist schon jetzt Automobil-Historie und nah dran, als größte Lüge der deutschen Wirtschaftsgeschichte entlarvt zu werden.

Ein durchschnittlicher Mercedes mit einem Listen-Gebrauchtwagenpreis wird schon heute nicht mehr zu den aktuellen Werten der gängigen Preisermittlungslisten verkauft werden können und je mehr sich die Schlaufe um den Hals der Diesel-Technologie zuzieht, je schwieriger wird es werden, einen Diesel für gutes Geld verkaufen zu können. Was bleibt Fahrzeugbesitzern zu tun? Im Kaufrecht erfahrene Rechtsanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach empfehlen, insbesondere bei relativ jungen Dieseln schnell zu handeln und den Wagen beim Händler zurückzugeben. Zahlreiche Gerichtsurteile haben schon die Rücknahmepflicht von Händlern eindeutig definiert und bei älteren Fahrzeugen die Verantwortlichkeit der Hersteller für eine Fahrzeugrücknahme festgestellt. Dr. Hartung: „Mercedes verkauft sie aktuelle Rückführung als Dienst am Kunden, als Service für mehr Umweltschutz, weniger Verbrauch und höhere Leistung – dabei geht es nur um die Verhinderung des Imageschadens, falls eine Rückrufaktion offiziell vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet werden würde.“

Der aktuelle Verdacht, die „Großen 5“ hätten durch kartellrechtlich zu beanstandene Absprachen Verbrauchern geschadet, eröffnet für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen weitere Möglichkeiten, die Betroffene zeitnah mit einem verbraucherrechtlich engagierten Rechtsanwalt besprechen sollten.

Rechtliche Beurteilung

Gleich ob eine kaufrechtliche Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, ein Schadensersatz aufgrund einer Minderung des merkantilen Wertes bei älteren Gebrauchtfahrzeugen, oder bei Schadensersatzansprüchen aufgrund kartellrechtlicher Vergehen: Autobesitzern sollte es in erster Linie darum gehen, Schadensersatz durchzusetzen und das Auto unter Anrechnung einer möglichst geringen Anrechnung des gewonnenen Nutzens wieder zurückgeben zu können, um dem anstehenden Wertverlust entgegen zu treten.

Die Mängelbeschreibung

Die Mängelbeschreibung ist eindeutig: Mercedes hat unter Vorhaltung falscher Werbeaussagen ein Versprechen in Bezug auf Langlebigkeit, Leistungsfähigkeit, Preisstabilität, niedrigem Verbrauch und Umweltfreundlichkeit gegeben. Da viele Mercedes-Käufer aufgrund dieser Werbeaussagen die Wahl „Mercedes“ getroffen haben, kann der Vertrag kaufrechtlich widerrufen werden, da durch die nicht eingetretenen Vorteile nun ein Mangel entstanden ist. Der technisch entstehende Mangel bezieht sich auf Veränderungen an der aktuellen Steuerung durch die Software im so genannten „Thermischen Fenster“. Da Mercedes angibt, Abgasrückführung und Harnstoff-Einblasung würden bei höheren Temperaturen die damit befassten Bauteile angreifen, ergibt sich bei einer Veränderung der Software zwangsläufig eine negative Entwicklung in Bezug auf Leistung und Lebensdauer der im Einzelfall sehr hochpreisigen Fahrzeuge.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung empfiehlt insbesondere bei Fahrzeugen, die nicht älter als 2 Jahre sind, sehr schnell Kontakt zum Händler aufzunehmen und ihn zur Rücknahme des Fahrzeugs im Rahmen seiner gesetzlichen und im Kaufrecht begründeten Gewährleistungspflicht aufzufordern. Für Fahrzeuge, die knapp vor Ablauf der Gewährleistung stehen, sollten Frist verlängernde Maßnahmen ergriffen werden.

Wer ist Ansprechpartner?

Für alle bislang von uns geprüften Fälle können wir definitiv die Daimler AG als zuständig für Ansprüche definieren. Anders als z.B. bei Volkswagen, ist die Daimler AG in aller Regel selbst Vertragspartner der Mercedes-Käufer.

Im Einzelfall ist Eile geboten – Die Gewährleistung

Neuwagen stehen zwei Jahre lang unter dem Schutz der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des verkaufenden Vertragspartners. Tauchen in dieser Zeit Mängel auf und können diese nicht behoben werden, dann kann die Sache – also das Auto – zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Gewährleistung sollte eine Rückgabe immer noch möglich sein, dann aber auf Basis anderer juristischer Möglichkeiten. Autobesitzer, deren PKW kurz vor Ablauf der Gewährleistung stehen, sollten schnell mit fristverlängernden Maßnahmen reagieren. Rechtsanwalt Dr. Hartung:“Fristverlängerung kann nicht durch einen formlosen Briefverkehr zwischen den Vertragspartnern erreicht werden!“

Was sagen die Rechtsschutzversicherungen?

Rechtsanwalt Dr. Hartung hat aktuelle Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen hier zusammengefasst. So ist z.B. die ARAG der Meinung: „Es gibt gar keinen Abgasskandal bei Mercedes“.

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Rechtsschutzversicherungen müssen diese Einstellung aktuell wohl revidieren.