VW erneut von einem Oberlandesgericht zu Schadensersatz verurteilt

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 17 U 44/19 - Urteil vom 22.11.2019

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat einer geschädigten Verbraucherin Schadensersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 22. November 2019 sprach es der Käuferin eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az.: 17 U 44/19).

VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.