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Dr. Hartung: „Ansprüche im VW-Dieselskandal verjähren noch nicht!“

Keine Verjährung Ende 2018

Dr. Hartung: „Ansprüche im VW-Dieselskandal verjähren noch nicht!“

Aktuelle Ermittlungen und brisante Veröffentlichungen setzen die Verjährung des VW-Dieselskandals zum 31. Dezember 2018 in ein völlig neues Licht: Maßgebliche Zeugenaussagen lassen den Schluss zu, dass Ex-VW-Chef Winterkorn nicht nur von Anfang an von den Manipulationen am EA189 gewusst hat, sondern diese auch aktiv mitbeschlossen bzw. im Jahr 2007 sogar selbst angeordnet hat.

Belastet wird der Ex-Manager, der in den USA mit Haftbefehl gesucht wird, von einem Entwickler aus der Motorenkonstruktion. Jens Hadler war in den entsprechenden Abteilungen an entscheidenden Stellen an der Entwicklung des Pumpe-Düse-Motors (TDI) beteiligt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn bereits Ende Dezember 2017 vernommen und einen wichtigen Belastungszeugen gefunden, der Winterkorns bisherige Geschichte widerlegt und neue Vorwürfe laut werden lässt: Winterkorn muss von Anfang an Bescheid gewusst haben.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der im Dieselskandal bereits hunderte von VW-Eigentümern in Verfahren gegen VW vertritt, ist sicher, dass gerade die aktuelle Verjährungssituation eine Neubewertung der Winterkorn-Rolle und auch des Verjährungstermins notwendig macht: „Bei den jetzt verjährenden Fällen geht es ausschließlich um Fälle von Betrugshaftung, die sich ausschließlich gegen den Konzern und nicht gegen einzelne Händler wenden.

Können wir zweifelsfrei nachweisen, dass der konzernleitende Manager mit eigenen Entscheidungen einen Betrug nicht nur in Kauf genommen, sondern auch aktiv angeordnet hat, dann ist zumindest der Betrug eindeutig dokumentiert, dann geht es nur noch um die Höhe des Anspruchs.“

Zudem: Der neue Sachverhalt der „Sittenwidrigen Täuschung durch einen Verantwortlichen“ setzt nach Meinung Hartungs einen neuen Anlauftermin für die Verjährung von Ansprüchen. Demnach könnten Ansprüche aus dem EA189-Bereich erst 2020 verjähren.

Laut Hartung kristallisiert sich heraus, dass Softwaremanipulationen nicht nur notwendig waren, um Grenzwerte einzuhalten, sondern auch, um die Lebensdauer des Partikelfilters zu erhalten: „Insbesondere daraus ergibt sich jetzt ein neuer Aspekt, nämlich, dass durch ein Softwareupdate ein neuer Mangel entsteht, der bei der VW-Motorenentwicklung bewusst eingegangen wurde.“

Der Jurist und Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de steht als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.