LG Ravensburg: Kein Wertersatz für VW Bank

Widerruf Autokredit

LG Ravensburg: Kein Wertersatz für VW Bank

Immer mehr Gerichte fahren eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber den Autobanken, wenn es um den Widerruf von Autofinanzierungen geht. Aktuelles Beispiel: Das Landgericht Ravensburg hat nicht nur den verhandelten Widerruf für wirksam erklärt, sondern auch der Forderung der VW-Bank nach Wertersatz eine deutliche Abfuhr erteilt. Der klagende Verbraucher muss für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Wertersatz leisten und erhält alle gezahlten Kreditraten plus Zinsen zurück.

In der Vergangenheit haben Gerichte den Banken in einer Vielzahl von Fällen den Wertersatz noch zugebilligt. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Mit diesem aktuellen und den weiteren bereits gefällten Urteilen wird aber ein neuer Weg vorgezeichnet. Als freiwilliges Angebot sollte der Nutzungsersatz in keiner Klageschrift mehr auftauchen!“

Argument des Gerichtes: Die Bank hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt bzw. widersprüchliche Aussagen gemacht und damit den Anspruch auf einen Wertausglich verwirkt.

Vor dem LG Ravensburg hatte der Eigentümer eines 2015 kreditfinanzierten Skoda Roomster gegen die VW Bank geklagt. Da das Darlehen über das Autohaus vermittelt wurde, lag unzweifelhaft ein verbundenes Geschäft vor, das den eigentlich tot geglaubten Widerrufsjoker für solche Konstellationen ins Leben zurückruft.

Rechtsanwalt Dr. Hartung empfiehlt, die Unterlagen zum Widerruf von einem Anwalt prüfen zu lassen. Im aktuellen Fall hatte es widersprüchliche Angaben gegeben: Während die Widerrufsbelehrungen in den Widerrufsinformationen rechtlich korrekt dargestellt worden waren, tauchten in den Kreditbedingungen der VW Bank abweichende Aussagen auf. Verbraucher müssen sich aber auf die Einheitlichkeit der Angaben verlassen können.

Dr. Hartung: „Der Widerspruch einer Autofinanzierung ist ein smarter Weg, sich von einem ungeliebten Diesel zu verabschieden – die Regeln gelten aber auch für Benziner, also für alle kreditfinanzierten Fahrzeuge.“