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Schlechte Nachrichten für P&R-Geschädigte

Auch Finanzämter könnten Forderungen stellen

Schlechte Nachrichten für P&R-Geschädigte

P&R-Anleger fürchten erneut zur Kasse gebeten zu werden, diesmal vom Insolvenzverwalter des insolventen Containeranbieters, zudem drohen Rückzahlungsansprüche des Finanzamtes. In Summe sieht das alles nicht gut aus. Die vier deutschen P&R-Containergesellschaften haben den Anlegern zum Schluss nicht viel Glück gebracht, die Nachrangigkeit der Forderungen bedeutet, dass die Anleger wohl zuletzt aus der Insolvenzmasse bedient werden.

Aktuelle Ankündigungen des Insolvenzverwalters Michael Jaffé treffen die geschockte Anlegergemeinde nun mitten ins Herz: Im Rahmen der sogenannten Insolvenzanfechtung fordert Jaffe Auszahlungen an Anleger, die vor der Eröffnung des Verfahrens gar nicht geflossen sein dürften, nun zurück. Juristische Grundlage: Die P&R-Gesellschaften hätten angesichts einer unabwendbaren Insolvenz kein Geld mehr auszahlen dürfen. Geschieht dies dennoch, dann sind die betroffenen Zahlungen unter Umständen anfechtbar und können zurückgefordert werden. Mit dieser Forderung will der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse um gut eine halbe Milliarde Euro erhöhen. Daraus kann man einem Insolvenzverwalter nicht mal einen Vorwurf machen. Rechtsanwalt Markus Feck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Diensten der Mönchengladbacher Anlegerschutz-Kanzlei Dr. Hartung: „Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Insolvenzmasse zu mehren. Solche Forderungen müssen also geprüft und durchgesetzt werden! Welche Forderungen aber nun rechtens sind oder nicht, da mag einer Insolvenzverwaltung bei einem Projekt solchen Ausmasses schon mal der Überblick verloren gehen!“ Laut Feck hat der Insolvenzverwalter aber keinerlei Freude an tausendfachen Anlegerklagen: „In der Presse gibt es Hinweise auf mögliche Musterverfahren – aber da stehen wir sicherlich erst am Anfang der Entwicklung!“

In Anlegerkreisen wird aktuell auch viel über Forderungsverzichte gegenüber der nicht insolventen Schweizer P&R-Gesellschaft diskutiert. Hier raten Experten mit Forderungsverzichten grundsätzlich sparsam umzugehen. Rechtsanwwalt Feck: „Natürlich hilft es der Insolvenzverwaltung, wenn die Schweizer Gesellschaft liquide bleibt und ihre Pflichten erfüllt. In erster Linie muss aber der einzelne Anleger entscheiden, ob er einen Forderungsverzicht erklärt und überhaupt keinen Vorteil dadurch hat! Ohne anwaltliche Beratung ist das im Einzelfall schwierig.“