Abgasskandal: Käufer eines Audi A6 erhält Geld abzüglich Nutzungsentschädigung zurück

Landgericht Mönchengladbach Az.: 2 O 167/18 - Urteil vom 11.03.2020

Im Abgasskandal muss Audi einen Audi A6 Avant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 11. März 2020 entschieden (Az.: 2 O 167/18). Die Kläger hatten den Audi A6 Avant 3,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2016 gekauft. „Wir haben geltend gemacht, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und deshalb Schadensersatz gefordert“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

 

Das LG Mönchengladbach gab der Klage weitgehend statt. Audi habe die Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln  Die Kläger hatten den Audi A6 mit einer Laufleistung von 8770 km für 46.100 Euro gekauft und sind rund 99.000 km mit dem Wagen gefahren. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von knapp 15.700 Euro erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs noch ca. 30.400 Euro plus Zinsen.