Schadensersatz beim VW Tiguan

LG Wuppertal 7 O 303/18, Urteil vom 27.06.2019

Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat den Schadensersatzanspruch für seinen Mandanten durchgesetzt.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW Kunden und Behörden aus Gewinnstreben getäuscht und sittenwidrig gehandelt. Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger hatte den VW Tiguan als Gebrauchtwagen für 27.550 Euro gekauft und fuhr mit dem Fahrzeug rund 110.400 km. Nun erhält er den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Unterm Strich 15.770 Euro plus Zinsen.

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