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Urteil gegen Porsche – Autobauer muss Macan zurücknehmen

LG Kiel 12 O 406/17

Urteil gegen Porsche – Autobauer muss Macan zurücknehmen

Für Porsche läuft es im Abgasskandal derzeit alles andere als rund. Kürzlich hatte erst das Landgericht Stuttgart den Autobauer zur Rücknahme eines Porsche Cayenne Diesel wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt. Nun muss der Sportwagenhersteller auch einen Porsche Macan S zurücknehmen, wie das Landgericht Kiel mit Urteil vom 30. Oktober 2018 entschieden hat (Az.: 12 O 406/17).

Nach Überzeugung des Landgerichts Kiel habe Porsche bei dem Macan S Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Ohne diese Abschalteinrichtung wäre die für die Abgasnorm Euro 6 geltenden Grenzwerte überhaupt nicht erreicht worden. Porsche habe den Käufer damit in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt. Die Schädigung liege in dem arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand, so das LG Kiel.

Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon daraus, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen bei diesem Modell festgestellt und deren Beseitigung gefordert habe.

Die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 sei durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen erschlichen worden, fand das LG Kiel klare Worte.

Dass der Motor gar nicht von Porsche, sondern von der Konzernschwester Audi gebaut wurde, spiele keine Rolle. Porsche müsse sich das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Porsche sei dem Käufer aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Kiel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Porsche kann noch Berufung einlegen. „Aber zwei Urteile innerhalb weniger Tage gegen Porsche sprechen eine klare Sprache und zeigen, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Porsche und auch den Motorenhersteller Audi durchsetzen zu können. Denn Porsche und Audi haben im Rahmen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bzw. des Abgasbetruges als Mittäter zusammengewirkt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.