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Fahrverbot in Köln ab April 2019

Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 betroffen

Fahrverbot in Köln ab April 2019

Dicke Luft in Köln: Auch die Domstadt muss ab 2019 ältere Diesel zum Teil aussperren. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. November 2018 entschieden, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen muss. Grund ist die zu hohe Luftverschmutzung in Köln.

Das Fahrverbot in Köln für die Grüne Umweltzone betrifft ab April 2019 zunächst Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie Benziner der Schadstoffklassen Euro 1 und 2. Ab September muss das Fahrverbot auch auf Diesel der Klasse Euro 5 ausgeweitet werden.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weil in Köln der zulässige Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten wird. An verschiedenen Stellen wurde 2017 der Grenzwert im Jahresmittel deutlich überstiegen. Am Clevischen Ring lag er beispielsweise bei 62 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Das Verwaltungsgericht Köln hat das Land NRW daher verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Köln so zu ergänzen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Das Verwaltungsgericht machte darüber hinaus deutlich, dass von einer geringen Überschreitung der Grenzwerte keine Rede sein kann.

Im Gegenteil: Angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung sei die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots notwendig und aufgrund der starken Gesundheitsgefährdung müsse das Fahrverbot für Euro 4-Diesel auch schon im April 2019 kommen.Für Diesel-Fahrer wird es im Rheinland künftig kompliziert. Auch in Aachen oder Düsseldorf wird es voraussichtlich Fahrverbote geben. Nun ist neben Köln auch noch Bonn hinzugekommen. In der ehemaligen Hauptstadt sind zwei stark befahrene Straßen von Fahrverboten betroffen.

„Fahrverbote wird es ab 2019 wahrscheinlich quer durch die Republik geben und der Wertverlust des Diesel-Fahrzeuge geht weiter“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Für betroffene Autokäufer wird es daher Zeit zu handeln. Das gilt besonders für Verbraucher, die direkt vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, haben sie gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. „Diese Ansprüche müssen aber jetzt geltend gemacht werden, weil sie Ende 2018 verjähren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Eine Option kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.