Schadensersatz im Dieselskandal bei Audi Q5 als Leasing-Fahrzeug

OLG Hamm 13 U 86/18 - Urteil vom 10.12.2019

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können auch durchgesetzt werden, wenn das von Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeug nicht gekauft, sondern geleast wurde. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 10. Dezember 2019 im Falle eines geleasten Audi Q5 entschieden (Az.: 13 U 86/18). Der Kläger hatte den Audi Q5 2,0 Liter mit dem Dieselmotor EA 189 geleast. Als sich heraussteltte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte er Schadensersatzansprüche geltend. Das OLG Hamm sprach ihm im Berufungsverfahren Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Er könne verlangen so gestellt zu werden, als ob er den Leasingvertrag nicht abgeschlossen hätte. Er könne die Rückzahlung seiner Anzahlung und der geleisteten Leasingraten sowie die Erstattung der Gebühr für die Nichtausübung seiner Kaufoption verlangen, so das OLG Hamm. Für die gefahrenen Kilometer müsse er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, entschied der Senat, der die Revision zum BGH zugelassen hat.