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Noch keine Verjährung bei Porsche-Fahrzeugen mit Audi-Dieselmotoren!

Im Dieselabgasskandal der Porsche AG laufen geschädigte Verbraucher derzeit nicht Gefahr, in die Verjährung zu geraten. Sie können bis Ende 2022 ihren Schadenersatzanspruch geltend machen.

Noch keine Verjährung bei Porsche-Fahrzeugen mit Audi-Dieselmotoren!

Auch die Premiumfahrzeuge der Porsche AG sind vom Dieselabgasskandal betroffen. Regelmäßig ergehen Schadenersatzurteile wegen Dieselmanipulationen an in den Modellen Porsche Cayenne, Porsche Macan und im Porsche Panamera verbauten Dieselmotoren. Dabei handelt es sich in der Regel um die Motorentypen EA897 und EA898 mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Schadenersatzklagen gehen zulasten der Audi AG als Motorenhersteller.

„Dabei ist sehr wichtig: Im Porsche-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Ansprüche sind längst nicht verjährt, wie gerne behauptet wird. Für den Start der dreijährigen Verjährungsfrist ist entscheidend, wann der geschädigte Porschehalter Kenntnis von den Manipulationen erhalten hat. Diese Kenntnis wird zumeist mit dem Erhalt des amtlichen Rückrufschreibens verbunden. Da dieser Rückruf viele Porschehalter erst im Laufe des Jahres 2019 erreicht hat, verjährt ihr Schadenersatzanspruch erst Ende 2022“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Damit sei hinreichend Zeit, eine Individualklage wegen Betrugshaftung auf den Weg zu bringen und damit die Schadenersatzforderungen gerichtlich durchzusetzen. Die Chancen dafür sind sehr gut, wie viele Beispiele der vergangenen Monate zeigen.

Die Audi AG wurde beispielsweise vor dem Landgericht Kleve (Az.: 3 O 154/21) verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 18.786,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. August 2021 zu zahlen. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Porsche Cayenne S Diesel mit dem Achtzylinder-Diesel EA897evo mit 4,2 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 5, der von der Audi AG entwickelt und produziert worden ist. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Oktober 2016 mit 42.800 Kilometern für 72.534 Euro gekauft und am 13. Dezember 2019 mit 73.500 Kilometern und 43.000 Euro weiterverkauft. Der Wagen unterliegt einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und hat in dem Rahmen ein Software-Update erhalten.

Und das Landgericht Ingolstadt hat die Audi AG dazu verurteilt (Urteil vom 22. Oktober 2021, Az.: 31 O 4933/20), für die Abgasmanipulationen am Motor des Typs EA897 in einem Porsche Cayenne 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 62.856 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 28. Januar 2021 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung freizustellen. Die Audi AG muss 89 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen.

„Das sind nur zwei von vielen verbraucherfreundlichen Urteilen wegen Manipulationen an Porsche-Fahrzeugen. Geschädigte Porschehalter sollten sich nicht scheuen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.