Wenn Sie Inhaber eines Wohnmobils von Hymer oder Bürstner mit einem 4-Zylinder-Dieselmotor des Typs OM 651 von Mercedes-Benz sind, sind Sie vom Daimler-Dieselskandal betroffen!

Fordern Sie jetzt die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages, Finanzierungsvertrages oder Leasingvertrages und geben Ihr Reisemobil mit einem OM 651 zurück.

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück! Bereits über 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen vertrauen uns.

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Unsere Anwälte in den Medien:

Aber auch Besitzer von Wohnmobilen der Marken LMC, LeVoyageur, Pilot u. a. Luxusmarken dürfen sich berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz machen, wenn dort bestimmte Motoren der Daimler AG verbaut sind.

Denn Urteile des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 7 U 35/20) und des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 8 U 35/20) gegen die Daimler AG haben eindeutig bestätigt, dass der Dieselskandal Wohnmobile mit Mercedes-Benz-Motoren endgültig erreicht hat. Insbesondere sind neben dem am meisten verbauten Motorentyp OM 651 auch Motoren der Typen OM 622, OM 626, OM 642 und OM 654 betroffen.

Schadensersatzanspruch jetzt unverbindlich und kostenfrei
durch unsere Rechtsanwälte in drei Schritten prüfen lassen:

1. Unterlagen unverbindlich einreichen oder hochladen
Reichen Sie Ihre Unterlagen hier ein. Für die Prüfung entstehen keine Kosten für Sie.
2. Entscheiden Sie, wie es weitergeht
Wenn Ihr Wohnmobil betroffen ist, entscheiden Sie als nächstes, ob Sie uns mandatieren möchten.
3. Schadenersatz einklagen
Aufgrund der positiven Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln zum Motorentyp OM 651 gibt es hinreichende Erfolgsaussichten für Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG.

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Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegen gehen Sie bitte wie folgt vor:

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Dieselskandal erreicht Wohnmobile mit Motoren der Daimler AG

Nachdem bereits Wohnmobile mit Motoren von FIAT und IVECO in den Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen und der Rechtsprechung zum Dieselskandal rückten, sind auch immer mehr Luxuswohnmobile von Herstellern wie zum Beispiel Pilote, Benimar, LeVoyageur, LMC Serie Dominant 560K, Bürstner oder die Hymer StarLine, MasterLine,  B-Klasse auf der Basis des Vito, Sprinter Marco Polo DE 22 LA 140 kW und Actros vom Dieselskandal rund um den Mercedes-Benz-Dieselmotor des Typs OM 651 betroffen.

EUGH-Urteil im Abgasskandal

Auch das Urteil des EuGH vom 17.12.2020 zum Thermofenster und Aufwärmfunktion mit Prüfstandserkennung, welches bereits ergangene Urteile wegen fehlerhafter Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator, Wechsel der Motorsteuerung nach 20 Minuten in einen schmutzigen Abgasmodus sowie eine auf das Getriebe einwirkende illegale Software zur Motorsteuerung stützt, eröffnet weitere Möglichkeiten geschädigter Verbraucher für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Wohnmobil Abgasskandal: Schadensersatz jetzt hier berechnen lassen

Wie hoch ist Ihr Anspruch bei Rückgabe Ihres Campers, Wohnmobils oder Sprinters mit einem Mercedes-Benz-Dieselmotor des Typs OM 651 Euro 6 der Daimler AG?

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Oberlandesgericht Köln verurteilt Daimler zum Schadensersatz von knapp 53.000 EUR

Unlängst sprach das OLG Köln dem Besitzer eines Wohnmobils „Mercedes-Benz Marco Polo 200 d“ mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 wegen der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen mit Aufwärmfunktion und Prüfstandserkennung, einer fehlerhaften Dosierung des AdBlue im SCR-Katalysator, dem Wechsel der Motorsteuerung nach 20 Minuten in einen schmutzigen Abgasmodus sowie des Einsatzes einer Software zur Motorsteuerung, die auf das Getriebe mit der Folge niedriger Stickoxid-Emissionen bei fehlendem Lenkradeinstellung einwirkt, Schadensersatz in Höhe von rund 53.000 EURO nach Abzug der Nutzungsentschädigung zu (Urteil vom 05.11.2020, Az.: 7 U  35/20).

Oberlandesgericht Naumburg – Urteil vom 18.09.2020 gegen Daimler

Auch das OLG Naumburg verurteilte Daimler in einer verbraucherfreundlichen Entscheidung zum Schadensersatz. In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI des schwäbischen Automobilherstellers aus Stuttgart (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20). 

Landgericht Mainz – Beweisbeschluss vom 17.01.2021, Az.:  5 O 128/20

Erwähnenswert ist auch ein aktueller Beweisbeschluss des Landgerichts Mainz aus Januar 2021. Das Landgericht Mainz hat zutreffend erkannt, dass der hiesige Sachvortrag, dass das betroffene Fahrzeug mit dem Motortyp OM 651 Euro 6 eine Steuerungssoftware enthalte, die dazu führe, dass das Fahrzeug das Durchfahren des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ auf dem Prüfstand erkennt und abhängig davon die Abgasaufbereitung dergestalt regelt, dass der Ausstoß an Stickoxiden nur beim Durchfahren des NEFZ optimiert und der gesetzliche Grenzwert eingehalten werde, ebenso erheblich ist wie der Sachvortrag zur „Slipguard-Funktion“, die erkennt, dass sich das betroffene Daimler Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand  befindet und dafür sorgt, dass nur dann AdBlue so eingespritzt wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Auch wird der Sachvortrag zur „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, die der Erkennung des Prüfstands und der Steuerung AGR-Rate dient und daraufhin  verschiedene Abgasreinigungsmodi steuert, durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens überprüft. Gleiches gilt für das „Onboard-Diagnose-Gerät“, dass die fehlerhaften Abgaswerte bewusst nicht über die meist „gelbe“ Motorkontrollleuchte (MLK) anzeigt (Beweisbeschluss vom 17.01.2021, Az.:  5 O 128/20).

Auch die Vermieter von Wohnmobilen und Flotten mit Motoren des Typs OM 651 – 220d, 250d sind betroffen und haben Anspruch auf Schadensersatz.

Als gewerblicher Vermieter von Luxus-Wohnmobilen, Campern und Wohnmobilen sind Sie besonders von dem Diesel-Abgasskandal betroffen. Bereits heute beraten wir zahlreiche Wohnmobilisten und Camper bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche.

Rechtsschutzversicherungen – Prozessfinanzierer

Sind Sie rechtsschutzversichert? Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Einholung der Deckungsschutzzusage und der Abwicklung aller Formalien. Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Prozessfinanzierer gerne weiter.

Informationen zur Diesel-Schadensersatz Berechnung

Die Summe für Ihren persönlichen Diesel-Schadensersatz wird aus dem Kaufpreis, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der erwarteten Maximallaufleistung errechnet. Diese Berechnung wurde nach heutigem Stand aufgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Nutzungsersatz immer erst zum Zeitpunkt des letzten Gerichtstermins errechnet wird.

Zur kompletten Rückabwicklung Ihres Vertrages können wir in einigen Fallgruppen alternativ auch eine Entschädigung in Geld fordern. Die exakte Höhe lässt sich allerdings nicht so genau taxieren. In einem ersten Schritt wird durch einen Sachverständigen zunächst der individuelle Wertverlust bzw. der Minderwert Ihres Diesels ermittelt. Je nach Zustand Ihres Fahrzeuges liegt dieser i.d.R. zwischen 15% und 30% des Kaufpreises.

Alles Wissenswerte zum Mercedes-Dieselskandal hier nachlesen

Wenn Sie mehr über den Daimler-Dieselskandal wissen und sich einen Überblick über vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge und Rückrufe der Daimler AG verschaffen wollen, können Sie sich gerne auf unserer Webseite informieren.

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits mehr als 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen und zahlreiche Flottenbetreiber deutschlandweit setzen auf die Expertise der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Ihre Berater im Mercedes-Wohnmobile-Abgasskandal:

Dr. Gerrit W. Hartung

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Christian Schneider

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Rulan M. Dölken

Rulan M. Dölken

Die Abwicklung von Massenschadensfällen sind unsere Stärke

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ hat sich auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussiert. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Betrugshaftungsrecht

Des Weiteren befassen wir uns neben den klassischen Verbraucherrechten mit den Rechten von Bank- und Versicherungskunden, wobei wir unsere Schwerpunkte auf die Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug sowie auf die Betreuung von Geschädigten im Dieselskandal und in Widerrufsfällen aufgrund des Widerrufsjokers legen.

Stark im Dieselskandal

Wir verklagen die Hersteller betroffener Marken vor nahezu allen deutschen Landgerichten aus Betrugshaftung sowie Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und gegen finanzierende Banken unter Zuhilfenahme des Widerrufsjokers.

Zu unseren weiteren Schwerpunkten gehören die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen und auch die Abwicklung von Prozesskostenfinanzierungen. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ berät Verbraucher, Unternehmer und als juristische Personen auch Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, Family Offices und Genossenschaften.

Kostenlose Erstberatung:
+ 49 2161 684 56-0
beratung@hartung-rechtsanwaelte.de

Wir haben Mandanten bereits in zahlreichen Schadensersatzverfahren erfolgreich gegen die großen Automobilkonzerne vertreten.
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