LG Mainz: Online-Casino muss über 56.000 Euro zurückzahlen
Ein Spieler hatte in einem Online-Casino mehr als 56.000 Euro verloren. Der Online-Glücksspiel-Betreiber musste dem Kläger nun seine verlorenen Einsätze zurückerstatten.
Es geht immer weiter im Online-Casino-Skandal. Jetzt hat das Landgericht Mainz mit Urteil vom 24. Februar 2023 die Online-Glücksspielanbieterin Aspire Global International Ltd. zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers verurteilt. Dieser hatte zwischen dem 14. April 2020 und dem 13. März 2021 56.050 Euro bei sogenannten „Slots“ im Online-Casino „MagicRed“ verloren. Das Landgericht Mainz hat klargestellt, dass die Aspire Global International Ltd. gegen das Verbot von Online-Glücksspielen und damit gegen deutsches Recht verstoßen habe.
Bekanntlich gilt: „Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Damit sei der Vertrag zwischen Kläger und Beklagter nichtig und die Leistungen des Klägers rechtsgrundlos gewesen. Somit ergäben sich die Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Glückssielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.“
Nach zahlreichen vorangegangen Urteilen hat auch das Landgericht Mainz bestätigt, dass Erstattungsanspruch des Spielers nicht ausgeschlossen sein, weil er Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Glücksspiels im Internet hätte haben können, wie die Beklagte vorgebracht habe. Es sei für den Laien mitunter schwer zu erkennen, ob Online-Glücksspiel im Einzelfall legal oder illegal sei, betonte das Landgericht. „Das ist eine hilfreiche Entwicklung für Betroffene im Online-Casino-Skandal. Schädiger können sich nicht ein mögliches eigenes Fehlverhalten des Spielers berufen. Das ist eine relevante Aussage für geschädigte Verbraucher, denn diese Ansicht hebelt ein typisches Argument der Gegenseite aus“, stellt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.