Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Lebensversicherungspolicen: Widerrufsjoker nutzen und Geld erhalten

Bei vielen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind, lässt sich der Widerrufsjoker ziehen. Dann müssen diese zugunsten der Versicherten rückabgewickelt werden.

Die Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung ist für die Deutschen seit Jahr und Tag ein sehr beliebtes Instrument, um sich finanziell für das Alter abzusichern. Das zeigen die Zahlen eindeutig: „Zuletzt bestanden 87,2 Millionen Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Mit einem Anteil von knapp 50 Prozent haben Rentenversicherungen (rund 43 Millionen Verträge) unter anderem seit den seinerzeitigen Riester-Reformen eine große Bedeutung erlangt“, heißt es im Bericht „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2019“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

„Aber nicht wenige Kunden haben Bedenken bei ihren Verträgen ein schlechtes Gefühl. Das kommt nicht von ungefähr: Viele dieser Verträge sind aufgrund ihrer Kostenstruktur und Anlageentscheidungen nicht wirklich rentierlich, und so manche erwirtschaften sogar dauerhaft negative Ergebnisse, unter anderem natürlich auch wegen der Niedrigzinssituation und den immer wieder stark schwankenden Kapitalmärkten“, betont Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft aus Mönchengladbach. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Dieselskandals auch auf den Widerruf von Immobilien- und Kfz-Darlehen sowie Lebensversicherungen spezialisiert. „Wir sind angetreten, um Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen und Schadenersatzforderungen umfassend durchzusetzen“, betont der Rechtsanwalt.

Dazu gehört eben auch die rechtliche Überprüfung von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, ob diese nach den rechtlichen Vorgaben gestaltet sind. im Fokus steht die Widerrufsbelehrung, denn viele dieser Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen wurden, enthalten fehlerhafte beziehungsweise keine Widerrufsbelehrungen. Laut der Allianz-Versicherung sind zig Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge aus diesem Zeitraum mit einem Volumen von ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen davon betroffen.

„Diese fehlerhafte Vertragsgestaltung führt dazu, dass die Policen auch heute noch, also viele Jahre später, widerrufen werden können. Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt“, beschreibt Gerrit Hartung einen großen Vorteil für Verbraucher.

Das ist also ein Weg, ungeliebte Kapitallebens- und Rentenversicherungen abzustoßen und dafür finanziell entschädigt zu werden: Durch einen erfolgreichen Widerruf mit anschließender Rückabwicklung werden überwiegend bis zu 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt, zusätzlich wird noch eine Nutzungsentschädigung fällig. Davon wiederum werden gegebenenfalls durch bereits eingetretene Versicherungsfälle ausgezahlte Leistungen beziehungsweise gezahlte Beiträge für biometrische Risiken (zum Beispiel für eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung) von der Summe abgezogen. Versicherte sollten also die Chance nutzen und ihre Verträge von einem Experten überprüfen lassen.

„Obgleich zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile deutlich herausgestellt haben, dass diese Verträge widerrufen werden können, stellen sich Banken und Versicherungen natürlich häufig quer. Die berechtigten Ansprüche der Kunden und die eindeutige Gesetzeslage werden von den Gesellschaften systematisch ignoriert. Daher empfiehlt es sich, einen transparenten und effizienten Partner an seiner Seite zu haben, der die Verträge auf ihre Widerrufsfähigkeit hin prüft, die Ansprüche präzise berechnet und dann in jedem aussichtsreichen Fall individuell vor Gericht die Forderungen eines Versicherungsnehmers durchsetzt“, betont der Mönchengladbacher Rechtsanwalt, der bereits mehr als 1000 geschädigten Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen hat.