Illegales Online-Glücksspiel: Rückerstattung von Verlusten bei Online-Sportwetten!

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine verbraucherorientierte Position eingenommen, indem es entschieden hat, dass geschädigte Verbraucher sämtliche Verluste aus Online-Sportwetten zurückerstattet erhalten sollen.

Illegales Online-Glücksspiel: Rückerstattung von Verlusten bei Online-Sportwetten!

Dieser Hinweisbeschluss im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel-Skandal könnte sich als wegweisend erweisen. Am 4. Oktober 2023 hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass es die Berufung eines Anbieters von Online-Sportwetten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Osnabrück ablehnen wird. Die Hintergrundgeschichte ist folgende: Ein Spieler hat zwischen Januar 2017 und Januar 2020 etwa 11.510 Euro bei bwin verloren, hauptsächlich bei Sportwetten und auch bei Online-Slots. Jedoch besaß der Online-Sportwettanbieter in diesem Zeitraum keine gültige Lizenz für sein Angebot in Deutschland. Zwar hatte er eine Konzession aus Gibraltar, diese war jedoch in Deutschland nicht wirksam.

Die Geschäftsbeziehungen mit diesem Anbieter waren daher ungültig, da das Unternehmen ElektraWorks, das die Website „www.bwin.com“ betrieben hat, gegen das damals geltende Online-Glücksspielverbot in Deutschland verstoßen hat. „Dies wurde bereits vom Landgericht Osnabrück so gesehen und nun auch vom OLG Oldenburg bestätigt. Da das OLG die Revision des Unternehmens ablehnen wird, erhält der Spieler seine gesamten Spielverluste zuzüglich fünf Prozent Zinsen zurück„, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Diese Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und ist neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert.

Diese Rechtsansicht basiert auf dem relevanten Verbotsgesetz gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV). Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für öffentliches Glücksspiel im Internet, und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne ausdrückliche behördliche Lizenz nicht gestattet. „Daher ergibt sich eine klare rechtliche Lage. Jeder, der vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspielanbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dieses Rückerstattungsrecht gilt bis heute, da kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine gültige Lizenz erworben hat. Dies birgt erhebliches Potenzial. Unserer Meinung nach gibt es in Deutschland deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos!“, betont der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Verbot wurde eingeführt, um Spielsucht zu bekämpfen, die Nachfrage nach legalem Glücksspiel zu lenken, den Schutz von Jugendlichen und Spielern zu gewährleisten und Begleit- und Folgekriminalität zu bekämpfen. Genau aus diesem Grund erklärte das OLG Oldenburg in seinem Hinweisbeschluss, dass die Geschäfte mit ElektraWorks in Deutschland nichtig sind. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hebt daher die erheblichen Chancen von Verbraucherschutzklagen im Zusammenhang mit dem Online-Casino-Skandal hervor:

„Spieler, die Geld in Online-Casinos verloren haben, sollten keine Scheu haben, den Rechtsweg zu beschreiten!“