Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Fahrverbote können auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 treffen

EuG-Urteil vom 13.12.2018

Fahrverbote können auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 treffen

Fahrverbote kann es auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 geben. Das wird nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 13. Dezember 2018 deutlich. Die Verunsicherung wird nach diesem Urteil für Diesel-Fahrer innerhalb der EU immer größer.

In Deutschland wird es in verschiedenen Städten ab 2019 Fahrverbote für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter geben. Von Euro 6-Dieseln ist bei Fahrverboten bisher nicht die Rede. Das könnte sich nach der Entscheidung des EuG ändern, wenn auch nicht unmittelbar. „Deutlich wird aber, dass sich auch die Fahrer neuerer Diesel nicht sicher sein können, dass sie auch künftig noch mit ihrem Auto in alle Innenstädte fahren können. Zudem stehen nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe in Deutschland noch Verfahren zu Fahrverboten an, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädigenden Stickoxiden zu reduzieren. Nach dem Urteil des EuG sind weitere Fahrverbote in Deutschland mit Sicherheit nicht unwahrscheinlicher geworden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Hintergrund der Entscheidung des EuG ist, dass 2016 die Grenzwerte für die Abgasnorm Euro 6 aufgeweicht wurden. Aufgrund der Einführung des neuen Abgastests RDE, bei dem die Abgaswerte nicht im Labor, sondern im realen Straßenverkehr gemessen werden, hatte die EU-Kommission die Grenzwerte nachträglich erhöht, das heißt, sie dürfen um einen bestimmten Faktor überschritten werden. Das führt dazu, dass für eine Übergangszeit statt des Grenzwerts von 80 Milligramm Stickstoffdioxid je gefahrenem Kilometer zunächst 168 Milligramm und anschließend 120 Milligramm von den Fahrzeugen ausgestoßen werden dürfen.

Dagegen hatten die Städte Madrid, Paris und Brüssel geklagt, die strengere Fahrverbote verhängen wollen.

Das Gericht der Europäischen Union entschied nun, dass die EU-Kommission die Grenzwerte nicht hätte erhöhen dürfen. Dadurch habe sie ihre Befugnisse überschritten. Es geht also zunächst um einen formellen Verstoß. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden, zudem soll für die nächsten 14 Monate Rechtssicherheit gelten. Bis dahin können EU-Kommission und Parlament die Grenzwerte in einem regulären Gesetzgebungsverfahren festlegen.In Deutschland gelten Fahrverbote für Euro 6-Diesel als nicht verhältnismäßig. „Ob dieser Standpunkt oder auch die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Grenzwerte, um Fahrverbote zu vermeiden, europarechtlich zulässig ist, ist allerdings zu bezweifeln“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Auch wenn das Urteil des EuG zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen hat, wächst die Verunsicherung unter Diesel-Fahrern. Gleichzeitig dürfte der Wertverlust der Fahrzeuge fortschreiten. Ein Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Es spielt beim Widerruf keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und seine bereits geleisteten Raten zurückbekommt. Ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung einbehalten darf, ist rechtlich umstritten.