Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Der Abgasskandal von hochwertigen Reise- und Wohnmobilen weitet sich deutlich aus!

Immer mehr Gerichte verurteilen die Hersteller von hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen zu Schadenersatz. Zudem will das Landgericht Münster beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zum Stand der Ermittlungen gegen Stellantis einholen und das Landgericht Kempten ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

Der Abgasskandal von hochwertigen Reise- und Wohnmobilen weitet sich deutlich aus!

Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich die Lage für die Hersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Jetzt will das Landgericht Münster beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zum Stand der Ermittlungen gegen Stellantis einholen. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verdächtigt unter anderem das frühere Unternehmen Fiat Chrysler, bei einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, um hohe Stickoxidwerte bei Abgastests nach unten zu manipulieren.

Und auch das Landgericht Kempten hat angekündigt, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, falls Stellantis den erhobenen Vorwurf der Manipulation ausführlich bestreitet (Verfügung vom 23.09.2021, Az.: 31 0 851/21). Das Landgericht Kempten stellt in seiner Verfügung klar, dass der Kläger „ausreichend dargelegt“ habe, „welche unzulässigen Abschalteinrichtungen mit Prüfstanderkennung in dem fraglichen Motor eingebaut worden sein sollen“ und er habe auch „die Wirkungsweise dieser behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen (…) dargelegt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Stellantis müsse nun detailliert Stellung beziehen. Gelinge dem Autobauer das, wolle das Gericht „das angebotene Sachverständigengutachten einholen“. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil der Marke Dethleffs Esprit T7150 mit dem Motor Multijet 2,3l mit 150 PS und der Abgasnorm Euro 5b.

Zu dem Fahrzeug hatte es bereits ein Gutachten in einem Dieselverfahren vor dem Landgericht Freiburg gegeben. Die Untersuchung des Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte ergeben, dass das Wohnmobil Esprit T7150 EB von Dethleffs mit der Abgasnorm Euro 5 den Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache überstiegen hatte, heißt es weiter in der Mitteilung. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb übrigens um den Faktor 6,9.

„Die Multijet-Motoren sind nach landläufiger Ansicht so konstruiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung nach etwas mehr als 20 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur rund 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass das Fahrzeug würde den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügt. Das ist aber eben nur auf dem Prüfstand der Fall“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Solche Entscheidungen und Gutachten haben den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen. Die Streitwerte bei hochwertigen Reise- und Wohnmobilen sind regelmäßig sehr hoch“, betont Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.