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Daimler AG im Dieselskandal vom OLG Naumburg verurteilt!

Die Daimler AG hat im Dieselabgasskandal um die Motorengruppe OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Naumburg erlitten.

Daimler AG im Dieselskandal vom OLG Naumburg verurteilt!

Die Daimler AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Einmal mehr wurde der Konzern für die Abgasmanipulationen an einem Mercedes-Benz-Fahrzeug mit der Motorengruppe OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB schadenersatzpflichtig.

In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 15.10.2021, Az.: 8 U 24/21) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Magdeburg (Az.: 10 O 1604/20) abgeändert und die Daimler AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 15.094,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2020 zu zahlen und ihn von den aktuell noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG in Höhe von derzeit noch 1.448,50 Euro freizustellen. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic.

„Das Oberlandesgericht Naumburg hat deutlich gemacht, dass die Daimler AG den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und das die Verurteilung nach § 826 BGB eine logische Folge der Abgasmanipulationen ist. Der Erwerber eines Fahrzeugs, dessen Motorsoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, hat gegen denjenigen, der den Motor in Verkehr gebracht hat, einen Anspruch aus § 826 BGB auf Rückabwicklung des Kaufvertrags sowie auf Ersatz der Finanzierungskosten, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Abtretung des gegenüber der finanzierenden Bank bestehenden Anwartschaftsrechts, betont das Oberlandesgericht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Im Fokus des oberlandesgerichtlichen Urteils steht die im streitgegenständlichen Motor OM651 verbaute Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Das Oberlandesgericht schreibt im Urteil: Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung „welche unter Prüfstandsbedingungen stets, im Realbetrieb aber jedenfalls in vielen Fällen nicht zur Anwendung gelangt, bewirkt eine eigentlich unerwünschte Verlangsamung der Motorerwärmung, die den einzigen Zweck hat, für eine kurze Zeit die NOx-Emissionen zu vermindern, was sich nennenswert nur innerhalb des NEFZ auswirkt.“

„Die Daimler AG bekommt im Dieselabgasskandal immer größere Probleme mit Euro 5-Fahrzeugen der Motorengruppe OM651. Die Vierzylinder-Diesel stehen mittlerweile regelmäßig im Fokus von Dieselverfahren, und die Gerichte entscheiden in der überwältigenden Mehrheit der Fälle im Sinne der geschädigten Verbraucher“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Landgericht Kiel hat diesen Trend kürzlich fortgeschrieben und die Daimler AG dazu verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 19.514,28 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 19. September 2020 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zudem wurde die Daimler AG verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.211,51 Euro freizustellen. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz vom Typ GLK 220 CDI 4Matic mit dem Vierzylinder-Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5.