Kraffahrt-Bundesamt ruft VW T5 zurück
Rückruf unter dem Code 37L8
VW muss Modelle des Transporters T5 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen, weil der „Bulli“ den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhält. Der Rückruf läuft unter dem Code 37L8. Unter diesem Code werden auch Modelle des Transporters T6 in die Werkstatt beordert.
Betroffen sind Modelle des VW T5 und T6 der Baujahre 2009 bis 2016. Das KBA hat den Rückruf am 24. Januar 2020 veröffentlicht. Als Grund für den Rückruf nennt die Behörde, dass eine „Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für Stickoxide“ führe. Die Fahrzeuge müssen in die Werkstatt, damit das Getriebe- und/oder Motorsteuerungsgerät neu programmiert werden kann.
„Auch wenn das KBA es vermeidet von einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu sprechen, ist davon auszugehen, dass VW auch beim T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Wir haben zum Aktenzeichen I-13 U 18/19 einen Beweisbeschluss beim OLG Düsseldorf erreicht. Das heißt, ein Sachverständiger soll klären, ob in dem Bulli eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Derzeit läuft der Rückruf für den T5. Die Fahrzeughalter werden von VW angeschrieben, um einen Werkstatttermin zu vereinbaren. VW begründet den erhöhten Stickoxid-Ausstoß damit, dass beim T5 mit 2,0 Liter Dieselmotor die Beschleunigung von 100 km/h auf 120 km/h nicht im sechsten, sondern im siebten Gang durchfahren wird. Dies könnte zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen.
Im VW-Transporter T5 ist der durch Abgasmanipulationen bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 verbaut. Einen Rückruf durch das KBA gab es bislang allerdings nicht. Das hat sich nun geändert. Betroffene Fahrzeughalter sollen nun ein Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen lassen. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, kann der Rückruf nicht einfach ignoriert werden. Andererseits könnten Beweise für eine unzulässige Abschalteinrichtung durch das Update vernichtet werden. T5-Fahrer, die das Update nicht aufspielen lassen möchten, sollten sich daher anwaltlichen Rat einholen.
„Ich gehe davon aus, dass auch beim T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und dies auch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens sein wird. Betroffene T5-Fahren haben daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.