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BMW Dieselskandal - Urteil mischt die Karten neu

LG Düsseldorf - AZ 7 O 67/19

BMW Dieselskandal - Urteil mischt die Karten neu

Das Urteil mischt die Karten im BMW-Dieselskandal komplett neu:  Das Landgericht Düsseldorf hat einen Fahrzeughersteller in erster Instanz zur Zurücknahme eines BMW X1  verurteilt und dem Eigentümer rund 21.000 Euro Schadensersatz zugesprochen (LG Düsseldorf – AZ 7 O 67/19).

Erstmals wurde BMW damit die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nicht nur vorgeworfen, sondern zumindest erstinstanzlich auch nachgewiesen. BMW sieht sich in der Opferrolle und hat  schon die Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln angekündigt.

Der Eigentümer eines BMW X1 der Schadstoffklasse 5 hatte argumentiert, dass sein Motor offensichtlich eine Abschaltvorrichtung nutze. Er habe bewusst ein umweltfreundliches Auto gekauft und sehe sich jetzt getäuscht, denn Säuberung der Abgase wird gezielt ausgeschaltet. Wie auch in anderen Verfahren gegen die Autohersteller Mercedes VW und Audi sowie Porsche ging es auch in diesem Verfahren um das so genannte ‚Thermische Fenster‚.

BMW wird vorgeworfen, die Abschaltung die Abgasaufbereitung nur in einem Zeitfenster zwischen 17 ° und 33° aktiv zu halten und außerhalb dieses Fensters die Abschaltung zu aktivieren. BMW hatte vor dem Landgericht vorgetragen, dass die Verwendung des „Thermischen Fensters“ der EU-Richtlinie entspreche.

Damit stellt sich BMW ebenso erfolglos wie eintönig den vorherrschenden Verdachtsmomenten entgegen wie alle anderen Hersteller auch. Das Gericht erachtete den Vortrag als nicht substantiell, zumal BMW nicht verraten wollte, in welchem Zeitfenster die Abschaltung aktiviert wird. Vor dem OLG wird es dazu Ausführungen geben müssen. Ohne tiefgreifende Aussagen dazu kann eine Berufung für den Autohersteller nicht erfolgreich ausgehen.

„Der Europäische Gerichtshof wird zum Ende des Monats zum Thema ‚Thermo-Fenster‘ Stellung beziehen. Wir gehen davon aus, dass die Verwendung des ‚Thermischen Fensters‘ grundsätzlich als illegale Abschalt-Vorrichtung gewertet werden wird. Die geforderte NOx-Reduzierung findet nicht statt und wird absichtlich unterdrückt“, so Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Besonders interessant an diesem Urteil ist die Tatsache, dass das Landgericht Düsseldorf keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückruf Schreibens gelegt hat und auch keinen Gutachter bestellt hat.

Dass BMW keinen wirklich ausreichenden Vortrag zum Thema ‚Thermisches Fenster‘ geliefert hat, reichte dem Richter für ein verbraucherfreundliches Urteil.

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