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Audi-EA897-Abgasskandal: Audi A7 mit Sechszylinder-Dieselmotor von Manipulation betroffen

Für einen Audi A7 Sportback 3.0 TDI Clean Diesel Quattro (Baujahr 2015) mit fast 128.000 Kilometer Laufleistung werden nach Abzug einer Nutzungsentschädigung 55050,27 Euro Schadenersatz fällig. Das Gericht stellt deutlich heraus, dass es sich bei der vorliegenden Aufwärmstrategie um eine illegale Abschalteinrichtung handelt.

Audi-EA897-Abgasskandal: Audi A7 mit Sechszylinder-Dieselmotor von Manipulation betroffen

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Audi A7 Sportback 3.0 TDI Clean Diesel Quattro (Baujahr 2015) mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 ist die Audi AG zu Schadenersatz verpflichtet vom Landgericht Berlin (Az.: 51 O 216/19) verurteilt worden. Der verurteilte Autohersteller wurde zudem verurteilt, den geschädigten Verbraucher von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der geschädigte Verbraucher hatte den Wagen für knapp 80.000 Euro für den Neuwagen gezahlt und 2018 einen zweiten Darlehensvertrag bei der Audi Bank abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung betrug die Laufleistung des Fahrzeugs 127.860 Kilometer. Der geschädigte Verbraucher erhält nach Abzug der Nutzungsentschädigung 55.050,27 Euro.

„Für das streitgegenständliche Fahrzeug existiert bereits länger ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen des Verdachts auf eine unzulässigen Abschalteinrichtung, um diese Abschalteinrichtung durch Nachrüsten der Motorsteuerungssoftware zu beseitigen. Das reicht dem Gericht nicht aus. Es stellt deutlich heraus, dass es sich bei der vorliegenden Aufwärmstrategie um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Bei dieser sogenannten Aufwärmstrategie wird die Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb im normalen Fahrbetrieb die Abgasemissionen erheblich höher sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat. Zudem kommt noch die bekannte Thermofenster-Problematik hinzu. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und sieht weitreichende Möglichkeiten für Halter von Fahrzeugen mit EA897-Motor, Schadensersatz über den Weg der Betrugshaftungsklage zu erhalten.

Das Gericht stellt heraus: Die als Aufwärmstrategie bezeichnete Programmierung der Motorsteuerung sei eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der bekannten EG-Verordnung Nr. 715/2007. Damit wird bekanntlich ein Bauteil bezeichnet, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert sind.

„Es wird deutlich formuliert, dass die verwendeten Aufwärmstrategien die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert. Denn diese funktioniert letztlich nur im Prüfstandsbetrieb. Wird diese außerhalb des Prüfstandsbetriebs nicht aktiviert, ist die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nicht möglich. Da die Kammer bereits in der Aufwärmstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung erkennt, kommt es auf die Ausführungen zu der Harnstoffeinspritzung AdBlue nicht einmal mehr an“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Der Rechtsanwalt sagt: „Reihenweise erkennen die Gerichte, dass in Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA897 illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Daher ergehen regelmäßig Urteile wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Käufers nach § 826 BGB. Hintergrund ist, dass die Motorsteuerungs-Software des Fahrzeugs unter anderem die Prüfsituation der Abgaskontrollanlagen erkennt. Unter diesen Bedingungen der Prüfsituation wird die Abgasaufbereitung derart optimiert, dass möglichst wenig Abgase ausgestoßen werden.“