VW haftet im Abgasskandal auch bei bei großer Anzahl von Klagen

OLG Koblenz 10 U 731/19 - Urteil vom 20.11.2019

Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal mit Urteil vom 20.11.2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 10 U 731/19). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Käuferin eines vom Abgasskandal betroffenen VW Caddy mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 vorstzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

VW versuchte natürlich die Schadensersatzansprüche abzuwehren. Dabei argumentierte der Autobauer sogar damit, dass eine Haftung ausscheide, weil die Gefahr einer sehr großen Ansammlung von Schadensersatzansprüchen bestehe, wenn das Gericht VW aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteile. Darauf ließ sich das OLG Koblenz jedoch nicht ein und erteilte dieser Argumentation eine klare Absage. „Die Höhe des drohenden Schadens bestimmt sich im vorliegenden Fall aus der großen Anzahl der getäuschten Kunden. Nach der Argumentation der Beklagten würde der Schädiger je eher entlastet, je größer die Anzahl der Geschädigten ist und je größer der Schaden ist, den er verursacht hat“, führte das OLG aus.