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LG Stuttgart verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Landgericht Stuttgart 12 O 236/19

LG Stuttgart verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Abgasskandal keine Voraussetzung, um Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. November 2019 (Az.: 12 O 236/19). Das Gericht verurteilte Daimler einen Mercedes E 350 CDI 4M AMG mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 5 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten.

Der Kläger hatte den Mercedes E 350 CDI im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Im März 2019 verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrags, weil im dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters verbaut sei. Das Thermofenster sorge dafür, dass die Abgasreinigung spätestens bei Temperaturen unter 7 Grad nur noch reduziert arbeite oder ganz abgeschaltet werde und so mehr Abgase in die Luft gelangen. Das Fahrzeug halte daher die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht ein und sei mangelhaft.

Das LG Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger sei von Daimler vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz.

Das Fahrzeug verfüge nur formal über eine EG-Typengenehmigung. Tatsächlich hätte die Zulassung aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erteilt werden dürfen. Dem Kläger sei daher mit dem Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das LG Stuttgart.

Nach der EG-Verordnung sei ein Autohersteller verpflichtet, die Fahrzeuge so auszurüsten, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte beim Abgasausstoß einhalten.

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung eines Emissionskontrollsystems verringern, seien unzulässig und nur in Ausnahmefällen möglich.

Der Mercedes des Klägers verfüge über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Das Fahrzeug erfülle daher nicht die Voraussetzungen für die EG-Typengenehmigung, so das LG Stuttgart. Die Abgasreinigung werde bei kühleren Temperaturen unstreitig zurückgefahren. Bei welchen konkreten Temperaturen dies des Fall ist, sei unerheblich, zumal Daimler eingeräumt habe, dass dies bei Außentemperaturen unter zehn Grad geschehe.

Eine solche Abschalteinrichtung sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie aus Motorschutzgründen notwendig ist. Das sei hier aber nicht der Fall, führte das Gericht weiter aus. Werde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen von zehn Grad gedrosselt, handele es sich bei der Abschalteinrichtung schon fast um einen Regelbetrieb. Dass für den EU-Gesetzgeber eine solche Abschalteinrichtung nicht als legal gelten sollte, liege auf der Hand, stellte das LG Stuttgart klar.

Das Gericht ist überzeugt, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Manipulationen nicht erworben hätte. Daher habe er einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, entschied das LG Stuttgart.

Die beanstandeten Thermofester werden in zahlreichen Mercedes-Modellen verwendet. Hinzu kommen Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes für diverse Mercedes-Modelle. „Das zeigt, dass Daimler tief im Abgasskandal steckt. Die geschädigten Käufer haben aber auch gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtswalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.