Widerruf Autokredit: Individualklage zielführender als Musterklage
Widerrufsjoker bei Autofinanzierung
Der Widerruf der Autofinanzierung bietet die Möglichkeit, aus dem Kreditvertrag auszusteigen und das Fahrzeug zu attraktiven Bedingungen zurückzugeben. „Verbraucher, die den Widerrufsjoker nutzen möchten, sollten ihren Anspruch individuell geltend machen. Musterfeststellungsklagen gegen die Mercedes-Benz-Bank oder die VW-Bank scheinen keine großen Erfolgsaussichten zu haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hatte Musterfeststellungsklagen gegen die VW-Bank und die Mercedes-Benz-Bank eingereicht. Das OLG Braunschweig hält den Verein allerdings nicht für klageberechtigt und lehnte die Veröffentlichung der Klage gegen die VW-Bank im Klageregister ab.
Nicht viel erfolgversprechender läuft es bei der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank. Hier hat das OLG Stuttgart das Verfahren zwar am 25. Januar 2019 eröffnet. Es äußerte aber auch seine Zweifel, ob die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt klagebefugt ist. Auch die Begründung der Klage konnte das OLG bislang offensichtlich nicht überzeugen.
Eine Entscheidung soll erst am 20. März fallen. Die Chancen für eine erfolgreiche Musterklage gegen die Mercedes-Benz-Bank dürften allerdings nicht allzu gut stehen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Kreditverträge bei der Mercedes-Benz-Bank nicht widerrufen werden können. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Das hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart schon bestätigt und den Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Autofinanzierung für wirksam erklärt. „Die Individualklage kann genau auf den Einzelfall zugeschnitten und deutlich zielgerichteter geführt werden als die Musterklage. Zudem führt sie auch schneller zum Ziel, weil selbst nach einer erfolgreichen Musterklage die individuellen Ansprüche immer noch separat eingeklagt werden müssten“, so Dr. Hartung.
Da bei Autofinanzierungen häufig ein verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Bei Kreditverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, darf die Bank im Idealfall auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer einbehalten. „Der Widerrufsjoker ist angesichts von Abgasmanipulationen, Wertverlust und Fahrverboten natürlich besonders für Dieselfahrer interessant. Er kann aber genauso von Verbrauchern genutzt werden, die einen Benziner fahren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.