Widerruf Maklervertrag: nutzen Sie den Widerrufsjoker!

Beim Immobilienkauf werden Käufer und Verkäufer häufig über einen Immobilienmakler gegen Provision zusammengebracht. Die Maklerprovision können sich Verbraucher durch den Widerruf des Maklervertrags unter bestimmten Voraussetzungen sparen. Durch einen erfolgreichen Widerruf wird die Maklerprovision nicht fällig bzw. kann sie bei bereits erfolgter Zahlung zurückverlangt werden.

Die Möglichkeit, durch den Widerrufsjoker viel Geld zu sparen, wurde bereits durch den Widerruf von Immobiliendarlehen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Autofinanzierungen hinlänglich bekannt. Der Widerrufsjoker kann aber auch bei Maklerverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, stechen. Dazu müssen insbesondere zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Maklervertrag muss im Wege des Fernabsatzes, d.h. ausschließlich über E-Mail, Telefon, Post oder Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen worden sein.
  • Der Makler hat es versäumt, den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären oder die Belehrung war fehlerhaft.

Der Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er ohne persönlichen Kontakt zwischen den Parteien zu Stande gekommen ist. Das heißt, die Kommunikation fand ausschließlich postalisch telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder via Internet statt.

Widerrufsrecht und Widerrufsfrist

Ein Verbraucher, der mit einem Geschäftsmann (z.B. Makler) im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen einen Vertag abgeschlossen hat, besitzt grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Diese Widerrufsfrist wird aber nicht in Lauf gesetzt, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Dann kann der Vertrag innerhalb einer Frist von einem Jahr und 14 Tagen widerrufen werden.

Folgen des Widerrufs

Anders als eine Kündigung, die für die Zukunft wirkt, sorgt der Widerruf dafür, dass der Maklervertrag rückwirkend erlischt. Bei einem erfolgreichen Widerruf entfällt dadurch die Pflicht für den Verbraucher, die vereinbarte Provision zu zahlen. Hat er die Provision bereits entrichtet, kann er sie zurückverlangen.

Hartung Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung und prüft, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf des Maklervertrags vorliegen.