VW Touran im Abgasskandal: VW muss Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten

Landgericht Heilbronn Sa 8 O 343/19 - Urteil vom 24.04.2020

VW Touran im Abgasskandal: VW muss Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten

Das Landgericht Heilbronn hat einem Kläger im VW-Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2020 Schadensersatz zugesprochen (Az.: Sa 8 O 343/19). Gegen Rückgabe eines VW Touran 2,0 TDI muss Volkswagen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das Urteil hat Hartung Rechtsanwälte erstritten. Durch die Abgasmanipulationen sei dem Kläger schon mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein Schaden entstanden.

 

VW müsse daher den Kaufpreis von knapp 32.000 Euro erstatten. Für die rund 96.500 Kilometer, die der Kläger mit dem Touran gefahren ist, kann VW eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 12.400 Euro anrechnen. Der Kläger hat daher Anspruch auf einen Erstattungsbetrag in Höhe von 19.600 Euro plus Zinsen, entschied das LG Heilbronn.