Spieler erhält im Online-Casino-Skandal 67.600 € zurück

Im Online-Casino-Skandal hat das Landgericht Fulda einem geschädigten Spieler den Ersatz seines gesamten Verlustes zugesprochen.

Spieler erhält im Online-Casino-Skandal 67.600 € zurück

Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile bei Fällen von illegalem Online-Glücksspiel nimmt laufend zu. Nun hat das Landgericht Fulda mit Urteil vom 20. März 2023 entschieden, dass eine Anbieterin von Online-Casino-Services einem Spieler seine Verluste vollständig ersetzen muss. Er hatte bei Online-Glücksspielen über eine deutschsprachige Webseite zwischen 2013 und 2020 rund 67.600 Euro verloren.

Der Hintergrund des nächsten Urteils gegen eine Betreiberin von Online-Casinos:

„Zu der Zeit, in der die Verluste aufgelaufen sind, waren die Angebote von Online-Casinos grundsätzlich illegal. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet also bis zu diesem Datum in Deutschland verboten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Dr. Hartung weiter: „Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Das Landgericht Fulda führte zur Begründung des verbraucherfreundlichen Urteils dementsprechend aus, dass die Beklagte gegen das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Wegen dieses Verstoßes sei der Vertrag zwischen Kläger und Beklagten gemäß § 134 BGB nichtig. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund. Ein Kläger hat daher in solchen Fällen Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes.

Der Verbraucherschutzanwalt betont weiterhin: „Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter, beispielsweise aus Gibraltar oder Malta, Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Spieler, die in Online-Casinos Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen.“