Skoda Abgasskandal - VW haftet als Motorenhersteller
LG Koblenz 1 O 318/17
Vom Abgasskandal sind auch Fahrzeuge der VW-Töchter Seat, Skoda oder Audi betroffen. Als Hersteller des Motors EA 189 mit der Manipulationssoftware haftet die VW AG aber auch in diesen Fällen auf Schadensersatz, auch wenn sie das Fahrzeug nicht selbst hergestellt hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 entschieden (Az.: 1 O 318/17).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Klägerin im Jahr 2011 einen Skoda gekauft. Auch in diesem Modell war die Manipulationssoftware verbaut, die dafür sorgte, dass die Emissionswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ die Frau das Software-Update aufspielen, klagte aber auch auf Schadensersatz, da sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von den illegalen Abgasmanipulationen gewusst hätte.
Das Landgericht Koblenz gab der Klage weitgehend statt. VW habe den Skoda zwar nicht produziert aber den Motor für das Fahrzeug mit der Manipulationssoftware hergestellt. Daher hafte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auch auf Schadensersatz, entschied das LG Koblenz. Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Das Gericht führte aus, dass VW im großen Umfang und mit erheblichen technischen Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und dieses Vorgehen vor Aufsichtsbehörden und Verbrauchern verschleiert habe. Diese groß angelegte bewusste Täuschung sei sittenwidrig. Die Klägerin und kein verständiger Kunde würde ein Auto kaufen, wenn er wüsste, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, die zum Verlust der Betriebserlaubnis führen kann, so das Gericht. Die Schädigung der Käufer sei von VW zumindest billigend in Kauf genommen worden.
„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, setzt aber die Reihe verbraucherfreundlicher Entscheidungen fort. Ob es zum Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz kommt oder ob sich die Parteien wie so oft vorher noch außergerichtlich einigen, muss abgewartet werden. Auf jeden Fall zeigt auch die Rechtsprechung des Landgerichts Koblenz, dass vom Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das gilt unabhängig davon, ob sie einen VW, Skoda, Seat oder Audi mit der Manipulationssoftware gekauft haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal schon mehr als 1000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.
Allerdings müssen die Schadensersatzansprüche demnächst geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjähren.