Rückerstattung für Online-Sportwetten: Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht Oldenburg erwartet!

Das Landgericht Osnabrück sprach in der ersten Verhandlungsrunde einem betroffenen Spieler die Erstattung seiner Spielverluste zu. Gegen diese Entscheidung legte die betreibende Firma der Online-Sportwetten Berufung ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Oldenburg zurückgewiesen wurde

Rückerstattung für Online-Sportwetten: Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht Oldenburg erwartet!

Eine Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen hat die Ansprüche von Spielern auf Rückerstattung ihrer Verluste aus nicht lizenziertem Online-Glücksspiel oder Wetten im Internet bereits untermauert. Diese Rechtsmeinung wird auch vom Oberlandesgericht Oldenburg geteilt. In einem Beschluss vom 4. Oktober 2023 stellte das Gericht klar, dass es die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück, welches die Wettanbieterin zur Rückzahlung der Verluste verurteilte, nicht annehmen wird.

In dem Verfahren, das dem Landgericht Osnabrück vorgelegt wurde, hatte ein Wettender bei Online-Sportwetten Verluste hinnehmen müssen. Da der Betrieb der Anbieterin nicht durch eine gültige Lizenz gedeckt war, beanspruchte der Spieler die Erstattung seines Geldes – mit Erfolg. Laut § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags waren Online-Glücksspiele und somit auch Sportwetten im Netz in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 durchweg unzulässig, wobei die Länder unter gewissen Bedingungen Ausnahmen genehmigen konnten“, so der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach von der Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), die sich auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert hat und unter anderem geschädigte Online-Casino-Nutzer vertritt.

Nach Angaben des Landgerichts Osnabrück hat die Wettanbieterin mit ihrem nicht lizenzierten Angebot gegen geltendes Recht verstoßen. Folglich wurden die getroffenen Vereinbarungen mit dem Spieler für nichtig erklärt, was ihm das Recht auf Rückzahlung seiner Einbußen einräumt. Die Beklagte ging in Berufung, doch das OLG Oldenburg verdeutlichte, dass diese voraussichtlich erfolglos bleiben würde. Das Oberlandesgericht bekräftigte den Verstoß gegen die gesetzlichen Verbote und merkte an, dass diese Verbote zum Schutz der Allgemeinheit – etwa zur Vorbeugung von Spielsucht und Kriminalitätgerechtfertigt und vereinbar mit EU-Recht sind. Die Ablehnung der Berufung durch das OLG Oldenburg bedeutet, dass das erstinstanzliche Urteil Bestand hat und darauf hindeutet, dass die Chancen für Spieler, ihre Online-Glücksspielverluste erstattet zu bekommen, gut stehen.

Selbst eine mögliche Duldung der unlizenzierten Wetten durch die Behörden würde laut OLG nichts an den zivilrechtlichen Rückerstattungsansprüchen der Spieler ändern. Der Spielerschutz bestehe unabhängig von der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Zudem könne dem Wettenden nicht angelastet werden, an den illegalen Spielen teilgenommen zu haben, vor allem da die Beklagte ihr Angebot selbst als rechtmäßig darstellte.

Diese juristischen Rahmenbedingungen gelten ebenso für den Bereich der Online-Sportwetten. Deshalb unterstreicht der auf Glücksspielrecht spezialisierte Dr. Gerrit W. Hartung die Wichtigkeit, dass Betroffene, die bei Online-Wetten Verluste erlitten haben, juristischen Rat einholen sollten, um mögliche Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung zu klären. Diese Rechtsansprüche basieren auf den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB, wonach rechtswidrige Geschäfte für nichtig erklärt werden, sofern das Gesetz nicht anderslautende Regelungen vorsieht. Demzufolge wurden Zahlungen für illegale Online-Glücksspiele und -Sportwetten ohne rechtliche Grundlage geleistet.