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Schadensersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal

LG Düsseldorf 23 O 247/18

Schadensersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das Landgericht Düsseldorf die Porsche AG mit Urteil vom 22. Januar zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 23 O 247/18). Porsche habe den Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse daher für alle Schäden, die aus der Manipulation der Abgaswerte resultieren, aufkommen.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2017 als Neuwagen gekauft. Der 3-Liter-Dieselmotor in dem Cayenne wird nicht von Porsche, sondern von der Konzernschwester Audi hergestellt.

Einige Monate später ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Porsche Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2016 an, da eine Software in der Motorsteuerung dafür sorgte, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar einhielt, im realen Straßenverkehr aber deutlich mehr Stickoxide in die Luft blies.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche  geltend. Die Klage war vor dem LG Düsseldorf erfolgreich.

 

 

Das LG Düsseldorf stellte fest, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Dafür spreche schon der Rückruf des KBA und die Porsche-Mitteilung an den Kläger, dass bei seinem Fahrzeug eine Umprogrammierung der Motorsteuerung notwendig sei, weil durch eine verbaute Software die Stickoxidwerte im realen Straßenverkehr schlechter seien als im Prüfmodus. Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die erforderliche Zulassung nicht durch Täuschung erwirkt wurde. Der Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Dieser Schaden könne auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, führte das Gericht aus.

Das Fahrzeug sei durch die unzulässige Abschalteinrichtung mangelhaft und Porsche zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Düsseldorf.

Der BGH hatte bereits Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. „Dementsprechend können geschädigte Kunden Schadensersatz verlangen. Inzwischen haben bereits verschiedene Gerichte Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Zuletzt auch das OLG Düsseldorf“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.