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Porsche-Abgasskandal: Weiteres Urteil gegen Audi AG wegen Dieselmotor

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einmal mehr ein Verfahren gegen die Audi AG gewonnen. Diese muss einen Porsche Macan S Diesel zurücknehmen und an den geschädigten Verbraucher fast 50.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. In dem Fahrzeug ist ein V-6-Zylinder-Dieselmotor 3.0 TDI des Typs EA897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Porsche-Abgasskandal: Weiteres Urteil gegen Audi AG wegen Dieselmotor

Einmal mehr ist die Audi AG im Diesel-Abgasskandal zur Rücknahme eines Porsche-Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Der zur Volkswagen AG zugehörige Automobilhersteller muss an den geschädigten Verbraucher 48.559,52 Euro zuzüglich fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. August 2019 zahlen und erhält dafür den Porsche Macan S Diesel zurück. Der im Mai 2015 mit einer Laufleistung von ein Kilometer für 73.000 Euro gekaufte Wagen wies zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung mehr als 100.000 Kilometer Laufleistung auf (Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 13.08.2020, Az.: 64 O 1455/19).

„In dem Fahrzeug ist ein V-6-Zylinder-Dieselmotor 3.0 TDI des Typs EA897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Die Motorsoftware dieses Dieselmotors hat zur Optimierung der Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren beigetragen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für Fahrzeuge dieses streitgegenständlichen Typs ein Software-Update angeordnet. Hintergrund ist, dass die Motorsteuerungs-Software des Fahrzeugs die Prüfsituation der Abgaskontrollanlagen erkennt. Unter diesen Bedingungen der Prüfsituation wird die Abgasaufbereitung derart optimiert, dass möglichst wenig Abgase ausgestoßen werden. Bei dieser sogenannten Aufwärmstrategie wird die Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb im normalen Fahrbetrieb die Abgasemissionen erheblich höher sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der das Urteil erstritten hat. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der geschädigte Verbraucher habe korrekt vorgetragen, dass die Audi AG in der Motorsteuerung eine illegale Abschalteinrichtung verwendet habe, um die geltenden Abgasnormen zu umgehen. Das Fahrzeug sei daher durch die Beklagte bezüglich der Schadstoffwerte manipuliert worden. Für das Gericht sei damit ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB, also aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, begründet. Immerhin habe die Audi AG den Verbraucher insofern geschädigt, indem diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Motoren in unterschiedlichen Fahrzeugtüren in Verkehr gebracht habe. „Und: Die Beklagte hatte auch im Zeitpunkt ihrer Entscheidung Kenntnis von dem Eintritt eines Schadens, der Kausalität des eigenes Verhaltens für den Eintritt des Schadens und der die Sittenwidrigkeit des Verhaltens begründeten Umstände“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Neben dem Ingolstädter Urteil hat Rechtsanwalt Dr. Hartung kürzlich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (07.08.2020, Az.: 1 U 119/19) ein weiteres Urteil gegen die Audi AG im Porsche-Abgasskandal erwirkt. Das OLG hat das Urteil des Landgerichts Kiel (10.10.2019, Az.: 4 O 25/19) im Sinne eines geschädigten Verbrauchers im Diesel-Abgasskandal teilweise abgeändert und diesem Schadensersatz zuerkannt, weil die Motorsteuerung seines Porsche Cayenne S Diesel manipulierend auf den Stickoxidausstoß einwirkt. Den Premium-SUV hatte der Kläger im Juni 2016 gebraucht erworben. Der PKW ist mit einem von der Audi AG entwickelten und hergestellten Motor V 8-Zylinder Diesel 4,2 TDI (Motorentyp EA 898 mit der Abgasnorm Euro 5) ausgerüstet. Der EA 898 findet sich im Porsche Cayenne und im Porsche Panamera sowie im VW Touareg und in einigen Audi-Modellen. Für das Auto, dessen Kaufpreis knapp 116.000 Euro betrug, erhält der klagende Verbraucher 82.580,12 Euro sowie zusätzlich 2217,45 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2019. Am Tag der mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand des streitgegenständlichen Fahrzeugs 89.419 Kilometer.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auf die Tragweite des Urteils hin: „Unserer Kenntnis nach ist dies das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum Dieselmotor EA898. Der Dieselmotor ist vor allem in teuren Fahrzeugen der Oberklasse verbaut, sodass Betrugshaftungsklagen nach § 826 BGB eine sehr lukrative Sache sind. Wir raten dazu, diesen Weg zu forcieren, um eine hinreichende finanzielle Kompensation für den erlittenen wirtschaftlichen Schaden zu erhalten. Das Urteil zeigt, dass die Gerichte weiterhin verbraucherfreundlich urteilen und sich Hersteller nicht aus der Verantwortung stehlen können, indem sie beispielsweise bezüglich der Thermofenster nur allgemein auf die Notwendigkeit zum Motorschutz verweisen.“