Online-Sportwetten-Anbieter muss 93.000 € an Spieler zurückzahlen

Große Erfolgsaussichten: Auch Verluste bei Online-Sportwetten können zurückgeholt werden! Ein Spieler hatte 93.000 Euro bei Online-Sportwetten verloren. Der Anbieter muss den Verlust vollständig ersetzen, da sie nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Sportwetten im Internet verfügte.

Online-Sportwetten-Anbieter muss 93.000 € an Spieler zurückzahlen

Nachdem immer mehr Gerichte gegen Anbieter von Online-Glücksspielen vorgehen und Spieler ihre Verluste zurückerhalten können, weitet sich der Skandal jetzt offensichtlich auch auf Online-Sportwetten aus. Ein Spieler, der rund 93.000 Euro bei Sportwetten im Internet verloren hatte, erhält durch ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Köln sein Geld zurück (Urteil vom 2. September 2022, Az.: 37 O 317/20). In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen zwischen August 2017 und Dezember 2019 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Sportwetten teilgenommen. Die Anbieterin der Sportwetten hat ihren Sitz in Gibraltar, verfügte aber in Nordrhein-Westfalen über keine gültige Konzession.

Der Hintergrund: „Zwar ist Werbung für Online-Sportwetten weit verbreitet. Aber sie war und ist nur erlaubt, wenn die jeweiligen Bundesländer den Anbietern eine entsprechende Konzession erteilt haben. Das bedeutet, liegt keine keine erforderliche Lizenz vor, sind die Sportwetten im Internet verboten. Folge ist, dass die Spieler ihre Verluste vom Anbieter zurückfordern können“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das Urteil des Landgerichts Köln folgt dem bekannten Muster der übrigen Online-Casino-Rechtsprechung, da es sich auch bei Online-Sportwetten um Glücksspiele handele und sie daher unter das Verbot nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) fielen. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet GlüStV bis zum 30. Juni 2021 verboten war.

Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont aber: „Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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