OLG Oldenburg: Kläger erhält sein Geld von Online-Casino zurück
Auch oberinstanzlich nimmt die Anzahl der Urteile gegen die Betreiberinnen von Online-Casinos zu. Jetzt hat sich auch das Oberlandesgericht Oldenburg entsprechend positioniert.
An vielen Landesgerichten in Deutschland sind bereits verbraucherfreundliche Urteile gegen die Anbieterinnen von Online-Glücksspiel ergangen. Die Linie der Landesgerichte ist klar: Betreiberinnen von Online-Casinos werden zur Rückzahlung der Verluste von Spielern verurteilt, sofern sie nicht über die notwendige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen verfügten.
„Und das gilt für alle Gesellschaften, zumal vor dem 1. Juli 2021. Denn bis dahin durften öffentliche Glücksspiele, also auch im Internet, laut § 4 Glücksspielstaatsvertrag nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde angeboten werden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Diese verbraucherfreundliche Linie setzt sich auch mehr und mehr auf oberinstanzlicher Ebene durch. Zuletzt hat sich, nach den Oberlandesgerichten Hamm, Karlsruhe, Braunschweig, Koblenz, Dresden und Köln, das Oberlandesgericht Oldenburg entsprechend positioniert und die Online-Casino-Anbieterin N1 Interactive Ltd. (Duxcasino) zur Rückzahlung von knapp 18.000 Euro an Spielverlusten an einen Spieler verurteilt. „Das Argument ist bekannt. Die Betreiberin des Online-Casinos hatte keine für Deutschland gültige Lizenz. Die Anbieterin hat sich aufgrund ihres illegalen Handelns ungerechtfertigt bereichert. Daher besteht ein Rückzahlungsanspruch laut § 812 BGB gegen die Online-Casino-Betreiberin“, sagt Glückspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Die entsprechende Vorschrift besagt: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.“ Ungerechtfertigte Bereicherung bedeutet laut Definition, dass jemand einen Vermögenszuwachs erzielt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt.
„Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, kommentiert der bekannte Verbraucherschutzanwalt. „Wer also vor dem Stichtag 30. Juni 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial, denn es dürfte deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland geben. Das bedeutet, dass Spieler das Geld, das sie im Online-Casino verspielt haben, zurückfordern können – und zwar aus den vergangenen zehn Jahren.“