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Käufer eines VW Passat erhält Schadensersatz im Dieselskandal

OLG Düsseldorf I-13 U 106/18

Käufer eines VW Passat erhält Schadensersatz im Dieselskandal

Abgasmanipulationen stellen einen Mangel dar und berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat nun auch das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Oktober 2019 im Abgasskandal entschieden (Az.: I-13 U 106/18).

Der Kläger kann seinen VW Passat mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 zurückgeben. Durch die Abgasmanipulationen sei das Vertrauensverhältnis zum Autohersteller zerstört. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sei für den Kläger daher nicht zumutbar gewesen, entschied das OLG Düsseldorf.

Der Kläger hatte den VW Passat mit der Abgasnorm Euro 5 im Juli 2013 als Gebrauchtwagen gekauft und ist knapp 63.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren. Das OLG Düsseldorf entschied, dass er das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen zurückgeben und Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises hat. Allerdings müsse er sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Da der Kläger seine Ansprüche schon im Juni 2016 geltend gemacht hatte und der Händler nicht darauf einging, sprach ihm das OLG auch Verzugszinsen zu.

Unterm Strich bekommt der Kläger so deutlich mehr heraus als er bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs voraussichtlich bekommen hätte. Eine Revision zum BGH ließ das OLG Düsseldorf nicht zu.

„Das Urteil ist eine weiterer Beleg dafür, dass sich Schadensersatzansprüche im Abgasskandal weiherhin hervorragend durchsetzen lassen und auch immer mehr Oberlandesgerichte zu Gunsten der Verbraucher entscheiden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Im vorliegenden Fall richteten sich die Ansprüche gegen den Händler. Diese dürften bei vielen Fahrzeugen mit dem Skandalmotor EA 189 bereits verjährt sein. Allerdings lassen sich weiterhin Schadensersatzansprüche direkt gegen VW durchsetzen. „Hier tritt die Verjährung in der Regel am 31. Dezember 2019 ein. Daher sollten geschädigte VW-Kunden jetzt handeln, bevor ihre Ansprüche verfallen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren oder dem Nachfolgemotor des Typs EA 288 lassen sich ebenfalls noch Schadensersatzansprüche geltend machen.