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OLG Celle: Beweisbeschluss zu Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI

Die Audi AG gerät in der Motorengruppe EA898 mit der Abgasnorm Euro 6 immer stärker unter Druck. Jetzt will das Oberlandesgericht Celle durch einen Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss Klarheit im Dieselabgasskandal um Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI mit acht Zylindern.

OLG Celle: Beweisbeschluss zu Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI

Immer wieder stehen mittlerweile Premiumfahrzeuge im Fokus des Dieselabgasskandals. Jetzt ist einmal mehr ein Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI Gegenstand eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 01.11.2021, Az.: 16 U 520/21 zu Az.: 3 O 228/20 Landgericht Stade). Der Achtzylinderdiesel mit der Motorgruppe EA898 steht im Verdacht, von Abgasmanipulationen betroffen zu sein.

Das Oberlandesgericht Celle stellt heraus: Ohne Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) lasse sich nicht entscheiden, ob die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei dem streitgegenständlichen Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI verurteilt werden könne. Es werde voraussichtlich darauf ankommen, ob es sich bei der vom KBA festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtung um eine Software handele, die erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde.

„In dem Zusammenhang stellt das Oberlandesgericht Celle einige wesentliche Fragen an das KBA. Unter anderem geht es darum, ob der streitgegenständliche Porsche Cayenne nach Abschluss des ursprünglichen EG-Typengenehmigungsverfahrens vom KBA auf das eventuelle Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft worden ist und wenn ja, mit welchem Ergebnis“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem Oberlandesgericht Celle erwirkt.

Ebenso fragt das Oberlandesgericht Celle: Sind in dem streitgegenständlichen Fahrzeug des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut, zum Beispiel in Form eines „Thermofensters“, einer Funktion, die den Rollenprüfstand mittels des Lenkwinkels erkennt und/oder eines Warmlauf-Schaltprogramms? Sollte eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen, will Oberlandesgericht Celle wissen, ob es sich nach der Bewertung des KBA um eine Software, die erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde, handle.

„Weitere Fragen sind: Ist das Fahrzeug von einem amtlichen Rückruf des KBA betroffen und bejahendenfalls, liegt der Grund dafür in seinem Emissionsverhalten? Hat die Beklagte im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem KBA, das zu den Quellcodes der Software keinen Zugang hat, sondern auf die schriftlichen Angaben des Herstellers angewiesen ist, hinsichtlich des Emissionsverhaltens des betreffenden Fahrzeugtyps unzutreffende oder (nach damaligem Maßstab) unvollständige Angaben gemacht? Wenn ja, welche An-gaben waren dies?“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.

Vor dem Kölner Landgericht (19.01.2021, Az.: 5 O 189/20) hat Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung zuletzt einmal mehr ein sehr verbraucherfreundliches Urteil im Dieselabgasskandal rund um den von der Audi AG entwickelten und hergestellten Achtzylindermotor 4.2 TDI (Motor EA898 mit der Abgasnorm Euro 5) erstritten. Die beklagte Audi AG wurde verurteilt, an die Klägerin für einen 2013 gebraucht erworbenen Porsche Cayenne S 32.461,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und weitere 2.706,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. August 2020 zu zahlen und die Klägerin von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag freizustellen.